Ferienhausverband VDFA lädt zum Vortragüber aktuelle Rechtsfragen ein: Welches Recht - deutsches oder ausländisches - gilt für Anbieter von Feriendomizilen, wenn diese im Ausland liegen?
Rechts-Vortrag von Prof. Ansgar Staudinger (Uni Bielefeld, Präs. der DGfR) am Freitag, 11.3. auf der ITB
Diesen und weiteren Fragen trägt der Vortrag "Aktuelle Rechtsfragen des Rechts von Ferienhausagenturen - Deutsches Pauschalreiserecht adé?" von Prof. Ansgar Staudinger (Uni Bielefeld), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR), Rechnung.
Diesen veranstaltet die DGfR in Zusammenarbeit mit dem Ferienhausverband VDFA am Freitag, 11. März von 11-12 Uhr auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin (ITB), im ICC, Raum 44.
Zu diesem Vortrag laden wir alle Anbieter von Feriendomizilen ein.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Ferienhausverband VDFA hat sich die Förderung des Ferienhaustourismus und die Aufklärung von Ferienhaus-Urlaubern zur Aufgabe gemacht. Zudem haben sich VDFA-Mitglieds-Agenturen bestimmten Richtlinien verpflichtet, um Urlaubern Qualität und Sicherheit zu bieten. Die Unternehmen werden regelmäßig rechtlich geprüft. Alle, auch die im Internet beschriebenen Feriendomizile müssen vor Aufnahme in das Programm von der Agentur persönlich vor Ort besichtigt worden sein. So wird eine objektive und korrekte Beschreibung des Feriendomizils und der örtlichen Angaben sichergestellt. VDFA-Mitglieds-Agenturen bieten Feriendomizile in Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechien, Ungarn, USA und Zypern an.
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Datum: 02.03.2011 - 12:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:
Sankt Augustin
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Freizeitindustrie
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