Mit seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht den Abschuss einer als Waffe benutzten Verkehrsmaschine verboten. Damit ist Deutschland, wenn es sich rechtstreu verhält und dieses Verbot beachtet, für jeden Terroristen sowohl berechenbar wie nicht abwehrbereit, sagt Otto Depenheuer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Köln.
(firmenpresse) - Bei der Entführung der Lufthansamaschine „Landshut“ im Jahr 1977 hat das Bundesverfassungsgericht anders entschieden, indem es der Politik freie Hand ließ, ob man verurteilte Straftäter freilassen, um das Leben von Hanns Martin Schleyer zu retten oder hart bleiben soll und das Leben von Schleyer riskiert.
Der Berichterstatter des Verfassungsgerichts hat nach dem Urteil öffentlich erklärt, dass er darauf hoffe, dass sich in der konkreten Situation ein verantwortlicher Amtsträger finde, der das Notwendige vollziehe, sprich: den Abschussbefehl geben werde. Er hat damit nach Meinung von Professor Depenheuer sein eigenes Urteil zutreffend als das qualifiziert, was es ist: „unverantwortlich“.
Man könne schon heute darüber nachdenken, ob wir diesen verantwortlichen Amtsträger mit dem Bundesverdienstkreuz auszeichnen oder ihn ins Gefängnis stecken – oder beides gleichzeitig. Die Absurdität dieser Frage zeige, auf welchem Niveau die sicherheitspolitische Diskussion in Deutschland stattfindet. Hintergründe berichtet das auf Sicherheitsfragen spezialisierte Online-Magazin Sicherheit-Heute in seiner aktuellen Ausgabe.
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