DGAP-News:Öffnung des Sportwettenmarktes erfordert Liberalisierung der Vermarktung staatlicher Lott

DGAP-News:Öffnung des Sportwettenmarktes erfordert Liberalisierung der Vermarktung staatlicher Lotterien

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(firmenpresse) - DGAP-News: Tipp24 SE / Schlagwort(e): SonstigesÖffnung des Sportwettenmarktes erfordert Liberalisierung der
Vermarktung staatlicher Lotterien

10.03.2011 / 17:07

---------------------------------------------------------------------Öffnung des Sportwettenmarktes erfordert Liberalisierung der Vermarktung
staatlicher Lotterien

(Hamburg, 10. März 2011) Die Ministerpra?sidenten haben am Donnerstag
Einigkeit darüber erzielt, den Sportwettenmarkt mit einem Konzessionsmodell
im neuen Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) zuöffnen. Wie weit eine
Liberalisierung gehen wird, ist noch offen.

EineÖffnung der Sportwetten, die ein deutlich höheres Suchtpotenzial als
Lotterien haben, kann nur bedeuten, dass auch die Vermittlung und
-vermarktung für das harmlose Lotto geöffnet wird und die unnötigen
Restriktionen für Werbung und Vertrieb gelockert werden, insbesondere im
Internet. Sollten dieseÄnderungen nicht Bestandteil des neuen GlüStV
werden, wäre ein weiteres rechtliches Chaos vor deutschen Gerichten sowie
dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Folge.

Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: 'EineÖffnung der
suchtgefährlicheren Sportwetten muss zwangsweise auch zu einer
Liberalisierung der Vermittlung und Vermarktung staatlicher Lotterien
führen. Wir appellieren an die Ministerpräsidenten, bei ihrer
Sonderkonferenz am 6. April auch für die Lotterien eine rechtlich und
wirtschaftlich tragfähige sowie zukunftsweisende Entscheidung zu
verabschieden. Je eher eine vernünftige und EU-konforme Lösung gefunden
wird, desto besser. Tipp24 möchte schnellstmöglich auf den deutschen Markt
zurückkehren.'

Der EuGH hat bereits im September 2010 zentrale Restriktionen des
derzeitigen GlüStV für unzulässig erklärt. Die deutschen Monopolregeln
verfehlen die Anforderungen an eine kohärente, systematische und


verhältnismäßige Regelung des Glücksspielangebots. Das Monopol auf
Lotterien kann nicht mit der Spielsuchtbekämpfung begründet werden, solange
gleichzeitig gefährlichere Spiele wie Automaten, Spielbanken, und
Pferdewetten schwächer reguliert werden - vor allem, wenn nun auch die
Sportwetten geöffnet werden.

Gerechtfertigt wird das derzeitige Lotteriemonopol mit dem Schutz der
Bevölkerung vor der Spielsucht. Diese Sucht ist jedoch - wissenschaftlich
erwiesen - für Lotterien wie das Lotto 6 aus 49 nicht existent. Namhafte
Verfassungsrechtler halten daher eine Abkehr von der bisher zentralen
Begründung des Lotteriemonopols mit potentiellen Suchtgefahren für dringend
erforderlich. Denn auch zukünftig werden suchtgefährlichere
Automatenspiele, Pferdewetten und privat betriebene Spielbanken liberaler
geregelt als das völlig harmlose Lotto 6 aus 49. In anderen europäischen
Ländern werden die Lotteriemonopole mit Intransparenz-, Betrugs- und
Manipulationsverfahren begründet. Daran muss sich die politische
Entscheidung der Ministerpräsidenten orientieren.

Aktuell hat das Verwaltungsgericht Chemnitz - wie andere Gerichte zuvor -
bestätigt, dass die Suchtargumentation als Begründung nicht geeignet ist.
Zentrale Restriktionen des GlüStV wurden für unanwendbar erklärt. Die
Internetvermittlung von staatlichen Lotterien bedarf keiner Erlaubnis,
Werbung für Lotterieprodukte ist zulässig. Die bisherige Einschätzung der
Gefahren von Lotterien durch den Gesetzgeber ist nicht nachvollziehbar und
fehlerhaft.

Pressekontakt:
Tipp24 SE
Andrea Fratini
Leitung Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 32 55 33-660
E-Mail: presse@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de/presse/Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September
1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in
Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus
dem Lotteriebereichüber das Internet ermöglichen, insbesondereüber die
Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und
www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die
Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte
die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften,
zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang
in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX
aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische
Aktiengesellschaft.


Ende der Corporate News

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