Laermschutz: Jugendliche nicht aus dem oeffentlichen Raum verbannen
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Laermschutz: Jugendliche nicht aus dem oeffentlichen Raum verbannen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Privilegierung von Kinderlaerm sieht eine Aenderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor. Demnach soll es zukuenftig nicht mehr moeglich sein, Kinderlaerm als "schaedliche Umwelteinwirkung" einzustufen. Der Gesetzentwurf enthaelt jedoch keine Regelungen fuer Einrichtungen fuer Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren.
Solange Kinder das 14. Lebensjahr nicht ueberschreiten, ist der Laerm, den sie verursachen, sozialadaequat. Nur aelter werden duerfen Kinder nicht.
Dabei endet der Bewegungsdrang von Jugendlichen nicht schlagartig mit dem 14. Lebensjahr - im Gegenteil. Die Mehrheit der geladenen Sachverstaendigen ist der Ansicht, dass der Gesetzentwurf grundsaetzlich zu begruessen ist, an der entscheidenden Stelle jedoch zu kurz greift.
Deshalb griff die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen der Anhoerung insbesondere die Situation von Jugendlichen auf. Der Laermschutz wird zunehmend genutzt, um Jugendliche aus dem oeffentlichen Raum zu verdraengen.
Entgegen der Meinung der schwarz-gelben Regierung halten wir ein Eingreifen des Gesetzgebers fuer unumgaenglich. Die SPD will lebendige Staedte und Kommunen und keine Verdraengung von Jugendlichen an den Stadtrand. In diesem Zusammenhang wurde die Erhoehung der Laermschutzgrenze in Bezug auf Kinder- und Jugendeinrichtungen um 5dbA diskutiert, da so ein Grossteil der Konflikte zwischen Kindern, Jugendlichen und Nachbarn vermieden werden koennte.
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Datum: 14.03.2011 - 19:45 Uhr
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