„Berufskläger“ Klaus Zapf erleidet Schlappe vor Landgericht Frankfurt

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Berliner Speditionsunternehmer muss Schadenersatz wegen Rechtsmissbrauchs leisten - Der „Umzieher“ sucht sich kleinere Aktiengesellschaften als Opfer aus



(firmenpresse) - Bonn/Frankfurt am Main – Er sieht ein wenig aus wie Gibbons und Hill von ZZ Top. Doch wenn der Spediteur Klaus Zapf bei einer Hauptversammlung auftritt – was nicht selten vorkommen soll – dann ist nicht Texas Blues oder Hardrock angesagt, sondern etwas völlig anderes. Klaus Zapf verklagt regelmäßig Aktiengesellschaften. In Zukunft wird ihm vielleicht die Lust ein wenig daran vergehen. Denn wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) http://www.faz.net prominent auf Seite eins ihres Wirtschaftsteils berichtet, hat ihn das Landgericht Frankfurt jetzt zu Schadenersatz wegen Rechtsmissbrauchs verurteilt. Das Verhalten des abgebrochenen Jurastudenten, ehemaligen Entrümplers und Berliner Speditionsunternehmers sei „sittenwidrig“, zitiert die FAZ aus dem noch unveröffentlichten Urteil.

Zapf hatte die Nanoinvest AG, die mittlerweile unter dem Namen Real Estate International Investment AG firmiert, mit einem Prozess überzogen. Nun muss er dem Unternehmen für alle schon entstandenen und sämtliche künftigen Schäden haften, „die daraus folgen, dass durch seine Anfechtungsklage eine geplante Kapitalerhöhung blockiert wurde“. Nach einer aktuellen Studie des Frankfurter Rechtswissenschaftlers Theodor Baum gehört Zapf zu den fünf am häufigsten auftretenden Berufsklägern. Diese suchten sich bei ihrem Gewerbe zunehmend kleinere Aktiengesellschaften als Opfer aus. Laut FAZ zieht Zapf unter seinem eigenen Namen als auch über seine Klagefirma Pomoschnik Rabotajet regelmäßig vor Gericht.

Joachim Jahn wertet in seinem Kommentar Zapfs Tätigkeit als „sittenwidrig und unzulässig“. Es handele sich um einen Fall von „gewerbliche(r) Prozesshanselei“. Leider hätten Richter oft nicht den Mut zu solchen Urteilen, „weil es ihnen an Kenntnissen über die Szene der räuberischen Aktionäre’“ fehle.



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