Tarifabschluss wird auf Beamtinnen und Beamte übertragen
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Tarifabschluss wird auf Beamtinnen und Beamte übertragen
Der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst vom 10. März 2011 soll möglichst schnell wirkungsgleich auf Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen werden. Das Kabinett hat heute der Einbringung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in den Landtag zugestimmt. "Damit hält die Landesregierung Wort und koppelt Beamte nicht weiter von der Tarifentwicklung im Öffentlichen Dienst ab", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans heute in Düsseldorf.
Die gesetzlich gebotene Beteiligung der Berufsverbände und der kommunalen Spitzenorganisationen ist bereits in der vergangen Woche erfolgt. Der Finanzminister will das Verfahren beschleunigen, damit Beamte und Versorgungsempfänger die Tariferhöhung zeitgleich erhalten.
Der von den öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften ausgehandelte Tarifabschluss sieht vor, dass die Angestellten des Öffentlichen Dienstes vom 1. April an eine Einmalzahlung von 360 Euro und 1,5 Prozent Lohnzuwachs erhalten. Ab 1. Januar 2012 folgt ein Sockelbetrag von 17 Euro sowie eine Erhöhung um 1,9 Prozent für die Laufzeit von zwölf Monaten.
Der Tarifabschluss kostet das Land NRW für die Tarifbeschäftigten (inklusive Auszubildende) im Jahr 2011 122 Mio. Euro und im Jahr 2012 236 Mio. Euro.
Die Kosten für die wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamtinnen und Beamte (inklusive Anwärter) betragen im Jahr 2011 301 Mio. Euro und im Jahr 2012 615 Mio. Euro. Walter-Borjans begrüßte den Tarifkompromiss, stellte aber auch klar, dass der Abschluss und die gerechtfertigte wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamten eine hohe finanzielle Belastung für das Land darstellen. Es sei aber gelungen, einen fairen Kompromiss zwischen der angespannten Haushaltslage und einer Entlohnung zu erreichen, die den öffentlichen Dienst attraktiv hält, so der Minister.
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Datum: 21.03.2011 - 20:45 Uhr
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