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Fördermittel für die Baufinanzierung

24.03.2011 - 17:25 | 373927
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Wer für die Finanzierung der eigenen Traumimmobilie öffentliche Fördermittel in Anspruch nimmt, kann zuweilen eine Menge Geld sparen. Damit sich Bauherren im „Förderdschungel“ zurecht finden, hier die Eckdaten wichtiger Programme.

Bild: tdx/Fotolia/Gina Sanders
Bild: tdx/Fotolia/Gina Sanders
(firmenpresse) - (tdx) Angesichts des kriselnden Euros rückt das Thema Sachwerte und damit die eigene Immobilie immer mehr ins öffentiche Bewusstsein. Ein eigenes Haus behält selbst in unsicheren Zeiten seinen Wert, fungiert als solide Altersvorsorge ür die ganze Familie und ist aufgrund eines aktuell sehr niedrigen Zinsniveaus für viele so greifbar wie nie zuvor. Damit der Traum vom Eigenheim auch langfristig keine Bauchschmerzen verursacht, sollte im Vorfeld ein individuelles Finanzierungskonzept herausgearbeitet werden, das in jedem Fall die notwendigen Komponenten Zinssatz, Eigenkapitalanteil, Darlehenssumme, Laufzeit und Tilgungshöhe enthält. Doch auch die Einbindung öffentlicher Fördermitel, deren Wirkung bislang häufig unerkannt blieb, sollte unbedingt überprüft werden, da man sich dadurch oftmals eine Menge Geld sparen kann. Welche Vorhaben gefördert werden und welche Förderprogramme sich für wen lohnen, erklären die Baugeld Spezialisten.

Da es in Deutschland hunderte Möglichkeiten gibt, beim Immobilienerwerb gefördert zu werden, gilt grundsätzlich: Um am Ende Geld zu sparen, muss ein Förderprogramm richtig ins eigene Finanzierungskonzept eingebettet werden. Vor allem für Geringverdiener oder Familien mit Kindern eignet sich beispielsweise das so genannte „Wohn-Riester“-Programm, das zwei Arten von Altersvorsorge miteinander verbindet: die staatlich geförderte Rentenvorsorge („Riester-Rente“) und die Vorsorge durch Wohneigentum. Das besondere an diesem Darlehen: Wer mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld dort entnehmen und es in die eigene Immobilie investieren. Alternativ können Darlehensnehmer die laufenden Zulagen in die Tilgung des Immobilienkredites fließen lassen und erlangen dadurch eine schnellere Entschuldung. Da die monatliche Rate konstant bleibt und auch der Zinssatz fest vereinbart ist, bietet sich für Baufinanzierer damit eine hohe Planungssicherheit.

Neben dem „Wohn-Riester“ ist insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei Bauherren bekannt. Sie vergibt für den Kauf oder Neubau von Wohneigentum sowie (energetische) Sanierungsmaßnahmen Darlehen mit verbilligten Zinssätzen. Die Vielzahl der KfW-Programme können dabei in fast jedes Finanzierungskonzept eingebunden werden, da grundsätzlich alle Immobilieneigentümer, unabhängig vom Einkommen, die Fördermittel der Kreditanstalt erhalten können. Mit ihren Förderprogrammen zielt die KfW-Bank hauptsächlich darauf ab, Bauherren und Immobilieneigentümer dazu zu motivieren, das Einsparpotenzial ihrer Häuser vollends auszuschöpfen. Daher fördert sie insbesondere energieeffiziente Neubauten oder Sanierungen – so genannte „Effizienzhäuser“ – mit Tilgungszuschüssen zur jeweils gewährten Darlehenssumme. Dabei gilt: Je höher die erreichte Effizienzstufe, desto höher ist die Förderung. So erhalten Finanzierer, die ein neues KfW-Effizienzhaus 40 bauen, beispielsweise einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent.



Neben Bund und staatlicher KfW-Bank unterstützen auch einzelne Bundesländer den Weg in die eigenen vier Wände mit attraktiven Förderprogrammen. Dabei können vor allem einkommensschwächere und kinderreiche Familien auf die Unterstützung in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen zählen. Hilfestellung und Beratung zum Thema öffentliche Fördermittel finden Bauherren unter www.baugeld-spezialisten.de/foerdermittel.html.

Hinweis an die Journalisten: Verwendung der Bilder nur in Verbindung mit dem Text.

BU: Da es in Deutschland hunderte Möglichkeiten gibt, beim Immobilienerwerb gefördert zu werden, gilt grundsätzlich: Ein Förderprogramm muss richtig ins Finanzierungskonzept eingebettet werden. Hilfestellung geben professionelle Berater. Bild: tdx/Fotolia/Gina Sanders


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Freigabedatum: 24.03.2011
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