Baugeld Tipp der Woche: Bauabnahme - gut vorbereitet und sauber dokumentiert
von Marcus Rex, Gründer und Vorstand BS Baugeld Spezialisten AG
Erst Traumhaus, dann Bauruine und schließlich bleibt ein unüberschaubarer Schuldenberg. Damit das nicht passiert, sollten Eigentümer die Bauabnahme sehr ernst nehmen. Denn jeder kleine Mangel könnte den privaten Bauherren am Ende teuer zu stehen kommen – wenn er ihn übersieht oder nicht gleich reklamiert.
Wenn sich Bauherr und Bauleiter zur Abnahme treffen, wird begutachtet, kritisiert, gefeilscht und manchmal auch gestritten. Der Bauherr möchte ein Haus ohne Mängel vorfinden, der Bauleiter oder -unternehmer ist daran interessiert, an möglichst wenigen Stellen nachbessern zu müssen. Die Bauabnahme ist Voraussetzung dafür, dass die Baufirma für die erbrachten Leistungen ihr Geld bekommt. Doch abnehmen und bezahlen sollte der Bauherr grundsätzlich nur das, was vertraglich vereinbart wurde, einwandfrei funktioniert und sauber verarbeitet ist.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Bauabnahme
„Mit der Bauabnahme sind eine ganze Reihe von rechtlichen Folgen verknüpft, über die sich der Bauherr im Klaren sein sollte“, erläutert Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. Ein entscheidender Aspekt ist die so genannte Gewährleistungsfrist. Sie setzt mit dem Zeitpunkt der Bauabnahme ein. Von da an ist der Bauunternehmer fünf Jahre lang in der Pflicht, wenn an der Immobilie Schäden auftreten. Entdeckt der Bauherr beispielsweise nach zwei Jahren feuchte Flecken an den Wänden oder stellt sich nach dem Einzug heraus, dass es im Haus zieht, weil die Fenster nicht dicht sind, dann kann er Nachbesserung verlangen.
„Solche Nachbesserungen noch nach mehreren Jahren durchzusetzen, gestaltet sich oft sehr mühselig“, erläutert Rex. Besser ist es, gleich alle noch so klein erscheinenden Mängel zu reklamieren. „Bauherren sollten bei der Bauabnahme auf keinen Fall Kompromisse eingehen. Was zuerst nach einem geringen Mangel aussieht, kann später die Ursache für größere Schäden an der Immobilie sein.“ Treten diese Schäden erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf, dann muss der Bauherr auf eigene Kosten sanieren.
Baugeld Spezialisten-Tipp:
„Die meisten privaten Bauherren sind absolute Laien und kennen sich nicht sonderlich gut aus mit den Standards, die bei einem Hausbau erfüllt werden müssen“, sagt Marcus Rex. „Spätestens zur Bauabnahme sollten sie einen unabhängigen Fachmann dazu holen, der die üblichen Schwachstellen einer neu gebauten oder frisch sanierten Immobilie kennt und mögliche Folgen von Mängeln abschätzen kann.“ Wer für sein Bau- oder Sanierungsvorhaben einen Förderkredit der KfW-Bank in Anspruch nimmt, ist übrigens dazu verpflichtet, durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen zu lassen, ob alle Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt wurden.
Ein Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen für die Immobilienfinanzierung: Der ESM, der neue Rettungsschirm für angeschlagene EU-Staaten, wird aufgespannt. Der Markt rechnet damit, dass Portugal ihn bald nutzen muss, zumal die Regierung nun gerade zurückgetreten ist. Die angespannte Situation in Libyen schlägt sich unter anderem im steigenden Ölpreis nieder. Die teureren Rohstoffe bewirken wiederum einen Anstieg der Inflation. Um dem entgegenzuwirken, erwägt die Europäische Zentralbank eine weitere Leitzinserhöhung im April. Der Bund-Future ist im Wochenverlauf leicht gefallen, was meist ein Indikator für steigende Zinsen ist.
Kurz erklärt: Was ist ein Bauabnahmeprotokoll?
Die Bauabnahme ist in Paragraph 12 der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B“ (VOB/B) genau geregelt. Ergebnisse der Bauabnahme werden in einem Protokoll festgehalten, das sowohl der Bauherr als auch der Bauunternehmer unterschreiben müssen. Alle Mängel werden genau aufgelistet und mit Fristen versehen, bis zu deren Ablauf die Fehler behoben sein müssen. Außerdem kann der Bauherr einen Sicherungseinbehalt vereinbaren. Dieser Geldbetrag soll sicherstellen, dass die aufgeführten Mängel auch tatsächlich noch behoben werden.
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Yvonne Hockling
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85774 München-Unterföhring
Tel.: (089) 12 10 33 106
Fax: (089) 12 10 33 499
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Datum: 25.03.2011 - 10:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 25.03.2011
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