Verzugsvoraussetzungen bei Architektenleistungen
In dem Verfahren AZ.: 16 U 37/10 hatte das OLG Celle darüber zu entscheiden, wann und unter welchen Voraussetzungen sich ein Architekt mit seinen Leistungen in Verzug befindet. Die zwischen den Prozessparteien strittigen Fragen entschied es durch Urteil vom 06.01.2011 zugunsten des beklagten Architekten.
Gegen eine Inanspruchnahme des Architekten spreche schon, dass den Vertragsparteien von Anfang an bewusst gewesen sei, dass es sich um eine aufwändigere Planung als üblich gehandelt habe. Der Auftraggeber hätte sich daher vorneherein darauf einstellen müssen, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen könne. Alleine der Umstand, dass sich Unwägbarkeiten verwirklichen, stelle jedenfalls keine objektive Pflichtverletzung dar, die dem beklagten Architekten angelastet werden könne. Darüber hinaus scheitere eine Haftung des Beklagten aber auch daran, dass in dem Architektenvertrag keine verbindlichen Fristen vereinbart wurden. Ein Schadensersatzanspruch bestehe daher nicht, so das Gericht.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wir bieten Ihnen fundierte und umfassende rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in folgenden Rechtsgebieten:
* Arbeitsrecht
* Recht der Informationstechnologie
* Gewerblicher Rechtsschutz
* Erbrecht
* Baurecht
* Mietrecht
* Handels- und Gesellschaftsrecht
* Verkehrsrecht
* Zwangsvollstreckungsrecht
* Haftungsrecht der Rechtsanwälte
* Jagdrecht
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
Rechtsanwalt Spoth
Mahlgasse 15
53721 Siegburg
02241/ 958 99 39
p.spoth(at)sbr-rechtsanwaelte.de
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
Rechtsanwalt Spoth
Mahlgasse 15
53721 Siegburg
02241/ 958 99 39
p.spoth(at)sbr-rechtsanwaelte.de
Datum: 28.03.2011 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 375505
Anzahl Zeichen: 1629
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Spoth
Stadt:
Siegburg
Telefon: 02241/ 958 99 39
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 435 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verzugsvoraussetzungen bei Architektenleistungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit seinem Urteil vom 06. August 2008 (Aktenzeichen: XII ZR 67/06) hat der BGH entschieden, dass die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages zulässig ist. Entsprechend der Regelung des § 142 Abs. 1 BGB wirke die A
Neue Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ...
Die Klägerin war in der Zeit vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2008 bei dem Beklagten aufgrund eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages als Lehrerin beschäftigt. Da sie während ihres Studiums dort vom 01.11.1999 bis zum 31.01.2000 schon einmal als studentische Hilfskraft beschäftigt war, beant
Keine Anfechtung der Erbschaftsausschlagung “aus allen Gründen” ...
In dem Fall war nach dem Tod des längstlebenden Elternteils die gesetzliche Erbfolge zugunsten der drei Kinder eingetreten. Eines der Kinder schlug die Erbschaft jedoch “aus jedem Berufungsgrund” aus, erklärte anschließend jedoch die Anfechtung dieser Ausschlagungserklärung. Er sei fälschli
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer
BGH: Eigene Plausibilitätsprüfung des Anlagevermittlers für Beispielrechnung der Initiatorin ...
Das ein Anlagevermittler – ebenso wie natürlich ein Anlageberater – seinem Kunden gegenüber eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände schuldet, die für dessen Anlageentscheidung von besonderer Bedeutung sind, ist ständige Rechtssprechung des Bundes
Schiffsfonds in der Krise – Teil 8 - MS „Santa P-Schiffe“ GmbH & Co. KG – Anleger werden zur Abstimmung über Nachschusszahlungen aufgefordert ...
München, 15. März 2011 – Mit Schreiben vom 4. März 2011 wurden die Gesellschafter des Schiffsfonds MS „Santa P-Schiffe“ GmbH & Co. KG durch die Treuhandgesellschaft des Fonds aufgefordert, über die Zahlung von weiteren Einlagen abzustimmen. Die Höhe der Zahlung soll sich demnach auf 1
Krankenkassen dürfen Gehalt pfänden bei nicht gezahlten Zusatzbeiträgen ...
• 1A Krankenversicherung rät zur schnellen Zahlung offener Zusatzbeiträge • Pfändung statt Lohn: Zollämter treiben offene Beiträge ein Rostock, 21.03.2011. Gegen säumige Beitragszahler fahren die Krankenkassen nun schweres Geschütz auf. Und das heißt Hauptzollamt, denn dieses ist in
Master-Zulassung in Köln: Weiteres Chaos programmiert ...
Köln, den 17. März 2011 Die Universität zu Köln hat das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Studiengänge Business Administration und Economics neu gestaltet. Für das Wintersemester 2011/2012 müssen die Studienbewerber einen "fachspezifischen Studierfähigkeitstest" durchlauf




