Werner Helleckes verurteilt

Werner Helleckes verurteilt

ID: 376463

Der als früherer DFB-Spielerberater (u. a. Ailton) bekannte Werner Helleckes wurde durch Urteil des LG Köln vom 08.09.2010 (Aktenzeichen: 4 O 191/08) zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von insgesamt 67.003,68 € verurteilt. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.



(firmenpresse) - Die von der Rechtsanwaltskanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer vertretenen Kläger waren Lizenznehmer der Hell-Sport System GmbH, die unter der Bezeichnung “Final Kick Sportswear” einen Direktvertrieb von Sportbekleidung betrieb. Geschäftsführer der Hell-Sport System GmbH war Herr Helleckes, der das von ihm entwickelte Geschäftsmodell u. a. mit der Expertise seiner Familie im Textilvertrieb und seinen durch die langjährige Tätigkeit als Spielerberater erworbenen Kontakten zu Vereinen und Global Playern bewarb.

Ferner hieß es in einem für Interessenten an dem Lizenzmodell erstellten Systemhandbuch, es habe ein Feldversuch stattgefunden, an dem “ein junger Türke, der noch nie im Verkauf tätig war, ein Außendienstmitarbeiter der Assekuranz, ein Jugendleiter eines Fußballvereins [und] ein Immobilienmakler” beteiligt gewesen seien. Diese vier Personen, die noch nie etwas mit dem Vertrieb von Sportartikeln zu tun gehabt hätten, sollten laut dem Handbuch in der Zeit von September bis November 2003 einen Umsatz von 117.609,78 € erwirtschaftet haben.

Wie sich später herausstellte, waren zwei der angeblich vollkommen unbedarften Testpersonen Herr Helleckes selbst und sein Sohn Christian, mithin also Personen, mit deren Expertise das Geschäftsmodell an anderer Stelle gerade beworben wurde. Aufgrund dessen sah es das LG Köln als erwiesen an, dass der Beklagte seinen Aufklärungspflichten nicht ausreichend nachgekommen sei. Dabei habe es der Beklagte zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Lizenznehmer mit dem Modell scheitern und die mit dem Vertragsschluss verbundenen Ausgaben zum Erwerb einer Lizenz bzw. eines sog. Systemfahrzeugs vergebens getätigt haben würden. Aus diesem Grund sei er den Klägern in Höhe von deren Kosten zum Schadensersatz verpflichtet.

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Datum: 29.03.2011 - 15:34 Uhr
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