ERGO-Verbraucherinformation"Tausendsassa Unfallversicherung"
Unfallschutz mit Kapitalaufbau
Eine private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz - denn letzterer greift nur, wenn Verbrauchern auf dem Weg zur Arbeit, am Arbeitsplatz oder auf dem Nachhauseweg etwas zustößt. Gleiches gilt für Kinder: Der Staat springt nur bei Unfällen auf dem Schulweg und in der Schule ein. Die meisten Unglücke, etwa 70 Prozent, ereignen sich jedoch zu Hause oder bei Freizeitaktivitäten. "Hat ein Unfall eine lange Genesungsphase oder gar bleibende Schäden zur Folge, bleiben die Betroffenen meist mit den daraus entstehenden Folgekosten allein, etwa, wenn die eigene Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss oder der Verunfallte für alltägliche Erledigungen auf einen Fahrdienst angewiesen ist. Eine private Unfallversicherung hingegen fängt diese Kosten auf", weiß ERGO Experte Rudolf Kayser.
Zwei in Einem: Unfallschutz mit Vorsorgefunktion
Verbraucher, die sich nicht nur gegen Unfallschäden finanziell absichern, sondern gleichzeitig Kapital ansparen wollen, finden im Unfallschutz mit garantierter Beitragsrückzahlung ein interessantes Modell: "Kommt es zu einem Unfall und dadurch zu einer dauernden Leistungsbeeinträchtigungen, erhält der Versicherte eine einmalige Kapitalleistung - und das ab jedem messbaren Invaliditätsgrad", erklärt der Versicherungsexperte. Das bereitgestellte Kapital sichert dann beispielsweise die Finanzierung teurer Umbaumaßnahmen die nach einen Unfall nötig werden können. Darüber hinaus gibt es ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent eine lebenslange monatliche Unterstützung, die dabei hilft, den eigenen Lebensstandard auch nach einem solchen Schicksalsschlag aufrecht zu erhalten. Weitere Leistungen können zusätzlich vereinbart werden. "Beim Unfallschutz mit Vorsorgefunktion spart der Versicherungsnehmer außerdem noch Kapital an. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wird die über Jahre investierte Geldsumme dann mit Verzinsung zurückgezahlt: Entweder auf einen Schlag oder in Form einer gestaffelten Ausschüttung", erläutert Rudolf Kayser. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte zuvor bereits Leistungen aus dem Unfallschutz in Anspruch genommen hat. Denn die Rückzahlung der Beiträge - ohne Versicherungssteuer und einen eventuellen Ratenzahlungszuschlag - ist garantiert; zusätzlich gibt es eine Überschussbeteiligung. "Dem Versicherten bietet sich so eine sichere Möglichkeit der Geldanlage, kombiniert mit einem umfassenden Unfallschutz", sagt der Vorsorgeexperte.
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Datum: 04.04.2011 - 11:16 Uhr
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News-ID 380089
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211/477-2980
Kategorie:
Familie & Kinder
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