Besteuerung nach Hinzuschätzung: Folgen fehlerhafter Buchführung
ID: 380773
Gelangt das Finanzamt im Verlauf einer Betriebsprüfung zu dem Schluss, dass ein Unternehmen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in formeller oder materieller Hinsicht erheblich verletzt hat, ist es berechtigt und verpflichtet, dessen Besteuerungsgrundlage durch Schätzung zu ermitteln.
Das deutsche Recht unterwirft Unternehmen, ausgehend von ihrer Rechtsform und ihrem Unternehmenszweck, unterschiedlich ausgeprägten Buchführungspflichten. Hat ein Unternehmen seine Bücher nach den gesetzlich formulierten Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu führen, ziehen Defizite in diesem Bereich negative Folgen nach sich.
Die unternehmerische Besteuerung bestimmt sich aus den Ergebnissen der Buchführung. Gelangen die zuständigen Finanzbehörden zu der Ansicht, dass hier Mängel vorliegen, die eine korrekte Besteuerung nicht zulassen, sind sie angehalten, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage vorzunehmen – ein Umstand, bei dem sich die Steuerbelastung gegenüber den Ergebnissen ordnungsgemäßer Buchführung regelmäßig erhöht.
Die Hinzuschätzung durch die Finanzbehörden kommt in Frage, sofern Unternehmen ihrer Buchführungs- und Nachweispflicht nicht nachkommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Bücher nicht vorgelegt werden, große Mängel haben oder aber eine Vielzahl an kleineren Defiziten aufweisen, welche darauf hindeuten, dass die Buchführung als Ganzes nicht als ordnungsgemäß bewertet werden kann.
Zur ordnungsgemäßen Buchführung gehört es in jedem Fall, alle Geschäftsvorgänge laufend, in vollem Umfang und richtig zu verbuchen. Werden beispielsweise Kassenbestände nicht korrekt verbucht, verstößt dies gegen gesetzliche Buchführungsansprüche und wird vom Finanzamt entsprechend geahndet. Grundsätzlich dürfen die Finanzbehörden formell richtige Buchführungen verwerfen, sofern sie den begründeten Verdacht haben, dass diese materiell unrichtig sind.
Eine steuerlich ungünstige Schätzung durch die Finanzbehörden sollten Unternehmer in ihrem eigenen Interesse durch die Beauftragung eines Buchführungs- und Steuerspezialisten verhindern. Die Essener Kanzlei Forschner blickt auf viele Jahre praktischer Erfahrung in allen Belangen ordnungsgemäßer Buchführung und Besteuerung zurück und steht ihren Mandanten hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Kanzlei Forschner
Ansprechpartner: Michael Forschner
Vereidigter Buchprüfer und Steuerberater
Huyssenallee 52-56
45128 Essen
Tel.: 0201 245830
Fax: 0201 2458350
E-Mail: info(at)kanzlei-forschner.de
Homepage: www.kanzlei-forschner.de
Datum: 05.04.2011 - 09:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 380773
Anzahl Zeichen: 2547
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Forschner
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-245830
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 659 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Besteuerung nach Hinzuschätzung: Folgen fehlerhafter Buchführung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Forschner (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit, betrieblich verursachten Fahrten oder Familienheimfahrten im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung in Unfälle verwickelt werden, dürfen die ihnen hieraus entstehenden finanziellen Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Der Fiskus g
Die rechtskonforme Preisauszeichnung im Internetversandhandel ...
Die Preisangabenverordnung bildet die Rechtsgrundlage der Preisauszeichnung. Ihr zufolge müssen Preise klare und wahre Angaben darstellen, die der allgemeinen Auffassung im Geschäftsverkehr genügen. Dies beinhaltet grundsätzlich die Pflicht zur Angabe von Mehrwertsteuer und Versandkosten. Im
Die Belastung der betrieblichen Altersversorgung durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ...
Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erworbene Leistungsanrechte unterliegen als der Altersrente nahestehende Einnahmen der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem Jahr 2004 gilt dies auch für unregelmäßige Einnahmen wie die Auszahlung von Kapitallebensversicherungen
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Forschner
FarmSaat AG bietet neue Gräsermischung zur Untersaat ...
Schutzlos bei Wind und Niederschlag: Brachliegender Boden ist besonders anfällig für Erosionen. Abgeerntete Flächen leiden zudem unter Nährstoffmangel. Um diesen Widrigkeiten etwas entgegenzusetzen, bietet FarmSaat jetzt die neue Gräsermischung CutMax U zur Untersaat in Getreide und Mais. Das
Stahl- und Metallhandel als Partner der Industrie ...
Der Weltstahlverband Worldsteel prognostiziert ein Rekordjahr 2011 für die Stahlbranche. Der aktuelle Nachfrageboom bestätigt diese Einschätzung und freut Stahlproduzenten und -händler gleichermaßen. Wer langfristig erfolgreich bleiben will, muss seine Unternehmensstrategie an die veränderten
Homepage des NNC jetzt international ...
Insgesamt ist die Seite jetzt auf 10 Sprachen erreichbar: Deutsch, Englisch, Dänisch, Schwedisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Polnisch und Niederländisch. Vier weitere Sprachen sind geplant – unter anderem Japanisch und Türkisch. Ralph Böttcher und Thorsten Manewald – Ges
Das Potenzial von Shopper Marketing erschließen ...
München, Brüssel, den 4. April 2011 Das Einkaufsverhalten ihrer Kunden zu verstehen und beeinflussen zu können hat für Einzelhändler und Lieferanten heute hohe Priorität. Ein geeignetes Instrument, das dies ermöglicht, ist Shopper Marketing. Gemeinsam mit ECR Europe und einer Gruppe von F




