Elterunterhalt - Wenn Kinder für Ihre Eltern bezahlen müssen

Elterunterhalt - Wenn Kinder für Ihre Eltern bezahlen müssen

ID: 38374

Können Eltern – oft aufgrund von Krankheit oder Umzug ins Altersheim – ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren, zahlt zunächst das Sozialamt.



(firmenpresse) - In der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist, dass Sozialämter in diesem Fall aber die Möglichkeit haben, Regress bei den Kindern einzufordern, denn auch Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.
Je nach Einkommen und Vermögen werden diese nun „zur Kasse gebeten“. Ist das Einkommen obendrein durch den Ehepartner abgesichert, kann das Amt noch mehr Finanzmittel einfordern. Selbst lange Jahre zurückliegende Schenkungen, z.B. einer Immobilie, können von den Behörden wieder rückgängig gemacht werden.
Dementsprechend ist das Thema Elternunterhalt in der Praxis immer öfter Anlass für zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen. Es gilt also, sich rechtzeitig zu informieren, und im Idealfall die eigene Einkommens-, Belastungs- und Vermögenssituation so zu gestalten, dass der Unterhaltsanspruch nach Abzug des Selbstbehalts gegen Null tendiert.
Das Internetportal Wohnforumplus.de, Deutschlands zentrales Fachportal rund um das Thema Wohnen im Alter, zeigt den Betroffenen die wesentlichen Punkte der Problematik auf und veröffentlicht im Wochenrhythmus weitere Tipps, Checklisten und aktuelle Urteile zum Thema Elternunterhalt. Darüber hinaus entsteht derzeit ein ausführlicher Bereich, der sich mit dem Schwerpunkt "Wohnen mit Demenz - Ambulant betreute Wohngemeinschaften" befasst.


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Datum: 13.11.2007 - 15:32 Uhr
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