Leitfaden – was Firmeninhaber nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beachten müssen
16.11.2007 - 21:59 | 38597
Die Internetseite der AGG Mitarbeiterschulung
(firmenpresse) - Seit dem Sommer 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten und wird vor allem für die Unternehmen sehr wichtig sein.
Denn bei Nichtbeachtung drohen Gewinneinbußen durch Schadensersatzklagen und andere arbeitsgerichtliche Streitigkeiten.
Wichtig ist demnach für Firmen dies zu vermeiden, wobei die Firma DL Websolutions auf dessen Online – Schulungsplattform www.agg-mitarbeiterschulung.de einen AGG Leitfaden veröffentlicht hat, wonach die wichtigsten „to does“ für die Firmenleitung dargestellt werden. Der AGG Leitfaden geht über die Verpflichtung zur Einrichtung von Beschwerdestellen im Betrieb bis zum Aushang entsprechender Gesetzesnormen.
Grundlegend für alle Maßnahmen, Verhalten im Betrieb, Stellenausschreibungen etc. ist § 1 des AGGs, wonach das Ziel dieses Gesetzes definiert ist. Demnach sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Beschäftigten müssen hierzu auch in geeigneter Weise geschult werden, damit sie ihre Rechte und Pflichten nach diesem Gleichstellungsgesetz erkennen und Diskriminierungen unterlassen und / oder vermeiden.
Nach Ansicht der Fa. DL Websolutions ist es für eine Schulung nicht ausreichend, den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen wenige sehr einfache Beispielsfällchen oder ein Informationsblatt zum AGG zu liefern.
Die Beschäftigten sollen aktiv, auch mit einem zu beantworteten Fragekatalog geschult werden, damit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches im Gesetzentwurf noch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wurde, Beachtung findet.
Unter www.agg-mitarbeiterschulung.de finden Sie hier eine Schulungsmöglichkeit.
Auch die Rechtsprechung hat sich dieses Gesetzes schon angenommen und interessante Urteile gesprochen. So ist das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 24.7.2007 (Az. 7 Sa 561/07) der Ansicht, dass die gesetzliche Norm des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt und damit keine Anwendung mehr findet.
Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de
Diese Pressemitteilung wurde bisher 425 mal aufgerufen.
Tagesgeld-Konditionen
Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
Tausende Kontaktanzeigen und Seitensprung Kontakte aus ganz Deutschland für diskrete Treffen
Hochwertiges und günstiges Spielzeug, sowie Bastelbedarf und Bastelmaterial gibt es im didagoshop.
Moderne Badmöbel und viele tolle Möbel für Ihr Zuhause.
Für ein effektives und erfolgreiches Direktmarketing. Adressen kaufen bei Best Adress.
Mit einem einfachen Strompreisvergleich können Sie jeden Monat sparen.
Günstige Kredite für Selbstständige und Freiberufler - auch in schwierigen Fällen!
Kfz Ersatzteile von 100Pro-Ersatzteile.de, Autoteile in Erstausrüsterqualität.
Diese Pressemitteilung bookmarken bei...