(firmenpresse) - Dortmund, 19.11.2007 - Trotz aktuell guter Konjunktur-Daten ist der Markt im Inland differenzierter zu betrachten: Die Preise für Handwerker-Leistungen beispielsweise sind nicht gestiegen und liegen oft unterhalb der Kostendeckung.
Ein Handwerks-Betrieb im Baubereich mit beispielsweise fünf gewerblichen Arbeitnehmern /-innen und jeweils 14 Euro brutto Stundenlohn, hat einen Stundensatz von mind. 43 Euro am Markt zu erzielen.
Für diese Betriebe bedeutet ein gezahlter Stundenlohn von 14 Euro brutto einen zu kalkulierenden Stunden-Verrechnungssatz von mindestens 28 Euro je aktiver Arbeits-stunde. Denn Urlaubs- und statistische Krankheitszeiten von i. d. R. 8 – 9 Wochen sind ebenso zu berücksichtigen wie mind. 23% Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber.
Weiterhin sind im Mittel rd. 5% der Bruttolohnsumme an BG-Beiträgen (Berufsgenossen-schaft, zahlt AG alleine), meist noch SoKA-Bau-Gebühren (AG alleine) von zusätzlich (umgerechnet) weiteren ca. 1% der Bruttolohnsumme fällig.
Darüber hinaus sind fast immer rd. 12,5% Leerzeiten pro Tag kalkulatorisch aufzufangen, wie bei Analysen in Handwerks-Betrieben oft erkannt wird; sie sind unvermeidlich und keinesfalls vollkommen zu eliminieren: Tag für Tag ist damit 1 Stunde pro Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht über erbrachte Markt-Leistungen zu verrechnen.
Zur Deckung der sogenannten Betriebs-Gemeinkosten und betrieblichen Aufwendungen sowie eines 3%-tigen Risiko- und Gewinnzuschlages sind für den dargestellten fünfköpfigen Betrieb, ein/e Inhaber/in, eine Halbtagskraft im Büro, mind. 15 Euro je gewerblichem Arbeitnehmer und je Leistungs-Stunde aufzuschlagen.
Somit wären mind. 43 Euro zur Kostendeckung kalkulatorisch anzusetzen – aber sie sind in der Praxis allzu oft nicht zu erreichen. Über Ausschreibungen sind gegenwärtig eher nur bis zu 36 Euro pro Aufwandsstunde durchsetzbar; dies gilt umgerechnet auch für kalkulierte Einheits-Preise (nach Stück, Länge etc.) oder Pauschal-Preise.
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