Brüderle: Weg frei für Zukunftstechnologie CCS

Brüderle: Weg frei für Zukunftstechnologie CCS

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Brüderle: Weg frei für Zukunftstechnologie CCS



(pressrelations) - Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) beschlossen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die jüngsten energiepolitischen Entwicklungen haben uns noch einmal deutlich gemacht, welche Anstrengungen wir unternehmen müssen, um eine nachhaltige, klimafreundliche, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Dabei kommt insbesondere Zukunftstechnologien eine Schlüsselrolle zu. Ich bin überzeugt davon, dass CCS wichtige Zukunftschancen eröffnet - für die weitere Nutzung von fossilen Energieträgern und zur Minderung von CO2-Emissionen in der Industrie. Nach überwiegender Auffassung nationaler und internationaler Klimaschutzexperten ist CCS ein wichtiger Bestandteil der globalen CO2-Minderungsstrategie. Deshalb ist es gut, dass wir als Hochtechnologieland jetzt den Weg für die Erprobung und Demonstration von CCS frei machen, um die wirtschaftliche und umweltverträgliche Machbarkeit dieser wichtigen Zukunftstechnologie nachzuweisen."

Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien. Der Gesetzentwurf lässt zunächst die Erprobung und Demonstration von einigen Kohlendioxidspeichern zu und sieht vor, dass der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert wird.

Konkret regelt das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz u. a. die

? Untersuchung des Untergrundes auf seine Eignung zur dauerhaften Speicherung,
? die Errichtung und den Betrieb des Kohlendioxidspeichers,
? die Stilllegung und die Nachsorge des Kohlendioxidspeichers,
? sowie ferner dessen Übertragung auf die öffentliche Hand nach Ablauf einer 30jährigen Frist.




Die Bundesregierung trägt mit dem Gesetzentwurf vor allem auch den Bedenken Rechnung, die in Teilen der Bevölkerung gegen die CCS-Technologie bestehen.

Minister Brüderle: "Wir haben höchste Sicherheitsstandards im Gesetz verankert - zum Beispiel bei Fragen der Langzeitsicherheit, der Vor- und Nachsorge.

Zentraler Maßstab für die Zulassung eines Demonstrationsspeichers ist der Nachweis der Langzeitsicherheit. Der Betreiber hat Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, also dem höchsten Vorsorgestandard, zu treffen. Aktuelle Erkenntnisse muss er über den gesamten Prozess der dauerhaften Speicherung berücksichtigen. Das Gesetz verpflichtet zudem zu umfangreicher Deckungsvorsorge und Nachsorge."

Minister Brüderle betonte auch die industriepolitische und internationale Dimension der CCS-Technologie: "Mit einem CCS-Gesetz auf Grundlage unseres Entwurfs haben wir einen sicheren Rechtsrahmen für die Erprobung und Demonstration von CCS-Vorhaben. Damit kann diese Technologie in Deutschland vorangebracht werden - zum Nutzen der deutschen Exportwirtschaft und des internationalen Klimaschutzes. Denn eines ist klar: Wir dürfen die globale Dimension des Klimaschutzes nicht übersehen. Steigende Weltbevölkerung und steigender Energieverbrauch werden dazu führen, dass Entwicklungs- und Schwellenländer auf absehbare Zeit nicht auf fossile Energieträger verzichten. Die CCS-Technologie ist deshalb notwendig, um mehrere Milliarden Tonnen CO2 dauerhaft zu speichern und zukünftig auch die Nutzung von CO2 in industriellen Prozessen zu ermöglichen. Mit unserer Einigung geben wir der deutschen Industrie die Chance, diese Schlüsseltechnologie zügig zu entwickeln und neue Exportchancen global zu nutzen."

Gegenstand von Diskussionen war bis zuletzt, welche Handlungsmöglichkeiten die Bundesländer bei der Kohlendioxidspeicherung haben. Der Weg für die Kabinettsbefassung wurde frei, nachdem Wirtschafts- und Umweltministerium sowie die Länderseite bei der Frage dieser sog. "Länderklausel" eine Einigung erzielt haben. Danach können die Länder durch Landesgesetz bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zuläs¬sig oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist. Dabei sind die Länder allerdings an fachliche Kriterien gebunden. Bei der Festlegung von Gebieten sind damit energie- und industriebezogene Optionen zur Nutzung einer potentiellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abzuwägen.

Minister Brüderle: "Wir brauchen jetzt ein zügiges Gesetzgebungsverfahren. Ein Bundesland, das die Erpro¬bung und Demonstration der CCS-Technologie anstrebt, kann nach Inkrafttreten des Gesetzes sofort damit loslegen, das heißt Anträge auf Untersuchung bzw. Planfeststellung bearbei¬ten."

Hintergrund:
Bei der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, im Folgenden "CCS") wird Kohlendioxid (CO2) an Kraftwerken und Industrieanlagen abgetrennt, damit es in tief liegenden Gesteinsschichten von der Atmosphäre abgeschlossen gespeichert werden kann.

Der Gesetzentwurf dient zugleich der Umsetzung der EU-CCS-Richtlinie.

Nach der Kabinettsbefassung wird der Regierungsentwurf nun zunächst an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.


Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de

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