Sinkende Mindestverzinszung in der Altersvorsorge - was bedeutet das für mich?
Wahrscheinlich gar nichts. In den vergangen 50 Jahren hat es kein Jahr gegeben in dem die Versicherer nur die Mindestversinzung gezahlt haben.
Wer würde auch ernsthaft bei einer Verzinsung von 2,25 % vor Kosten zuschlagen. Nach Kosten bedeutet dies ca. 1,2 bis 1,5 %. Die bekommt man selbst zur Zeit auf einigen Festgeldkonten.
Das kommt wie immer auf die Sichtweise an. Aus meiner Sicht ist eine Mindestverzinsung die selbst die Inflationsrate der letzten 10 Jahre von ca. 2 % nicht übersteigt uninteressant, Ganz zu schweigen davon, das die Inflationsrate auf 30 Jahressicht eher bei 3 % lag.
So wie es jetzt aussieht, bedeutet die Mindestverzinsung nur, dass die Kaufkraft von meinem eingezahlten Geld jedes Jahr sinkt.
Sicher ist: Wenn langfristig wirklich nur die Mindestverzinsung gezahlt wird, können die Kunden von privaten Rentenversicherungen ihre Rentenlücke nicht schliessen. Dies gilt sowohl für die Zeit der Einzahlungen, als auch für die Rentenzeit.
Wenn man das konsequent weiterdenkt, könnte man natürlich auch gleich ganz auf teure Garantien verzichten und mit fondsgebundenen Rentenversicherungen vorsorgen. Da kann man immer noch auswählen ob man lieber konservativer in Rentenfonds (Staats- oder Unternehmensschuldscheine) oder renditeorientierter in Aktienfonds (Aktien von Unternehmen) einzahlt oder eine individuelle Mischung aus beidem wählt.
Das kann man dann wenigstens jederzeit anpassen.
Spätestens in der Rentenphase ist man dann aber wieder in der "Falle" der Mindestverzinsung.
Denn da übergibt man dem Versicherer das im Vertrag angesparte Vermögen um eine lebenslange Rente zu bekommen. Bleibt die Hoffnung auf eine niedirge Inflation, wenn die Rente dann irgendwann mal gezahtl wird.
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Datum: 13.04.2011 - 21:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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