ERGO Verbraucherinformation"Wenn der Alltag allein nicht mehr bewältigt werden kann"
Wer zum Pflegefall wird, steht häufig vor einer enormen finanziellen Belastung
ERGO Verbraucherinformation"Wenn der Alltag allein nicht mehr bewältigt werden kann"(firmenpresse) - Es ist eine der größten Herausforderungen für eine alternde Gesellschaft: Die Pflege alter und hilfebedürftiger Menschen. Millionen von Deutschen können ihren Alltag bereits heute nicht mehr ohne professionelle Unterstützung bewältigen, Tendenz stark steigend. Zusehends wachsen die Löcher in den Sozialkassen. Ohnehin kommt die gesetzliche Pflegeversicherung nur für einen Teil der Versorgungskosten auf. Wie man sich und seine Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Alter bewahrt, weiß Pflegeversicherungsexpertin Gabriele Thomaßen von der DKV Deutsche Krankenversicherung.
Der demographische Wandel in Deutschland macht sich immer stärker bemerkbar: Die Zahl der älteren Menschen nimmt kontinuierlich zu - und damit auch der Anteil der Pflegebedürftigen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge sind bereits heute mehr als 2,3 Millionen Menschen in Deutschland im Alltag auf pflegerische Hilfe angewiesen. Die Statistiker gehen davon aus, dass es bis 2030 noch 50 Prozent mehr Pflegebedürftige geben wird. "Diese Entwicklung wirft eine ganze Reihe von Fragen auf", sagt die DKV Expertin Gabriele Thomaßen. "Es zeichnet sich schon heute ab, dass die gesetzlichen Sozialkassen diese Belastung in Zukunft nicht mehr tragen können." Seit Jahren schreibt die soziale Pflegeversicherung - mit Unterbrechungen - rote Zahlen, obwohl sie erst im Jahr 1995 eingeführt wurde. Die Leistungen sind seit Beginn nur sehr gering beziehungsweise gar nicht erhöht worden. "Um sich gegen das Risiko der Altersarmut abzusichern, sollte niemand auf private Vorsorge verzichten", rät die Fachfrau.
Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet
Denn Pflege ist zeitaufwendig und teuer. Die gesetzliche Kasse ist nur als eine reine Grundsicherung gedacht. Wie viel sie zahlt, hängt davon ab, in welchem Ausmaß der Versicherte auf fremde Hilfe angewiesen ist. Wird ein Betroffener mit Pflegestufe I zum Beispiel zu Hause von einem Angehörigen versorgt, erhält dieser 225 Euro im Monat. "Wenn jemand für die Pflege seinen Beruf aufgeben musste, ist dieser Betrag nichts als ein Tropfen auf den heißen Stein", meint Gabriele Thomaßen. "Generell kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Versicherung bei weitem nicht ausreicht, die teilweise horrenden Kosten abzudecken." Für einen Platz in einem Pflegeheim werden leicht 3000 Euro im Monat fällig. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt davon maximal 1510 Euro (bei Pflegestufe III). Es bleibt also eine beträchtliche Summe übrig. Die Betroffenen müssen aus eigener Tasche zuzahlen, von ihrer Rente oder von ihrem Vermögen. Ist alles aufgebraucht, springt die Sozialhilfe ein. Wenn möglich, wird sich das Amt sein Geld von den Angehörigen zurückholen: "Wer seinen Kindern diese erhebliche finanzielle Belastung ersparen möchte, sollte beizeiten eine Pflegezusatzversicherung abschließen", rät deshalb die DKV Expertin.
Mehr als satt und sauber
Es stehen im Prinzip zwei unterschiedliche Modelle der privaten Vorsorge zur Auswahl: Eine Möglichkeit ist der so genannte Pflegekostentarif. Dabei beteiligt sich der Versicherer an den Restkosten, die nach Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse übrig bleiben. "Diese Police ist eine sinnvolle Ergänzung, mit der sich die Versorgungslücke schließen lässt", meint Gabriele Thomaßen. Zu beachten ist auch, dass die Pflegepflichtversicherung nur das Notwendigste abdeckt. Kritiker bezeichnen die staatliche Vorsorge deswegen als "Satt-und-sauber-Pflege". Weitaus umfassendere Möglichkeiten bietet der Pflegetagegeld-Tarif, bei dem Versicherten im Bedarfsfall ein bestimmtes Tagegeld zusteht. Der Pflegebedürftige oder die Angehörigen können relativ frei über das Geld verfügen. Möglich ist zum Beispiel, davon eine Begleitung für Spaziergänge zu bezahlen. "In jedem Fall empfiehlt es sich, möglichst früh mit der privaten Vorsorge anzufangen", sagt die DKV Expertin. "Denn die Beiträge richten sich unter anderem nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Antragstellers."
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Datum: 18.04.2011 - 12:55 Uhr
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