AGG-Mitarbeiterschulung.de – Noch dieses Jahr buchen und Vorteile sichern.
28.11.2007 - 20:15 | 39226
Die Internetseite der AGG Mitarbeiterschulung
(firmenpresse) - Im Jahr 2007 bietet die Firma DL Websolutions noch allen Kunden an, die Schulung ohne die einmalige Einrichtungspauschale von € 99,00 zzgl. MwSt zu entrichten. Die Schulung der Mitarbeiter ist schon ab € 3,00 zzgl. MwSt. pro Mitarbeiter möglich.
Die Firma DL Websolutions hat in diesem Jahr, 2007, eine Schulungsplattform für das Internet zur Verfügung gestellt, wonach kostengünstig der Unternehmer seine Beschäftigten nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, allgemein auch als Gleichstellungsgesetz oder Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet) schulen lassen kann.
Unter www.agg-mitarbeiterschulung.de werden die Schulungsteilnehmer anhand des Gesetzes, Kommentierungen, Fällen und eines Fragekatalogs geschult, damit sie ihre Rechte und Pflichten nach diesem Gleichstellungsgesetz erkennen und Diskriminierungen unterlassen und / oder vermeiden.
Im Jahr 2007 bietet die Firma DL Websolutions noch allen Kunden an, die Schulung durchführen zu können, ohne die einmalige Einrichtungspauschale von € 99,00 zzgl. MwSt zu entrichten. Die Schulung der Mitarbeiter ist schon ab € 3,00 zzgl. MwSt. pro Mitarbeiter möglich.
Somit werden nur die nach der Mitarbeiteranzahl gestaffelten Preise fällig, wobei Sie die genaue Preisübersicht unter http://www.agg-mitarbeiterschulung.de/AGG-Online-Schulungskosten.html finden.
Als Frage wird häufig zum AGG gestellt, wieso eine Schulung überhaupt erforderlich ist.
Hierzu muss zu Beginn der § 1 AGG genannt werden, wonach Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind.
Das Gesetz schreibt weiter in § 12 AGG vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Hat der Unternehmer seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten.
Die Schulung muss damit in geeigneter Weise durchgeführt werden, wobei es wohl nicht ausreichend ist, den Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen ein reines Informationsblatt zum AGG auszuhändigen, da der Beschäftigte sich hier kein Wissen zum AGG aufbauen kann.
Deshalb ist für die Schulung unter www.agg-mitarbeiterschulung.de das Gesetz mit Kommentierungen, Fällen und einem Multiple-Choice-Verfahren zu finden. Einen AGG Leitfaden zum Thema finden sie hier http://www.agg-mitarbeiterschulung.de/AGG-Leitfaden.html
Weitere Informationen bekommen Sie unter:
www.agg-mitarbeiterschulung.de
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