Urteil: Unisex-Tarife in der private Krankenversicherung
Bis dato zahlen Frauen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind mehr als Männer. Doch dies soll sich jetzt ändern. Lt. einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, wurde eine Entscheidung getroffen hinsichtlich dieser Beitragsunterschiede in der Krankenversicherung. Diese Unterschiede bestehen bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht.
In der Regel werden Krankenversicherungsbeiträge nach der Höhe der Risiken, innerhalb einer Versicherungsgesellschaft bestimmt. Das Geschlecht fließt in die Beitragskalkulation des Krankenversicherungsbeitrages mit ein. Frauen genießen lt. Statistiken ein längeres Leben und sind deshalb teuer in der Krankenversicherung. Frauen leben ein paar Jahre länger und tragen das Risiko „Schwangerschaft“ statistisch mit sich, in Bezug auf den Versicherungsbeitrag. Diese Unterschiede können schnell mal 45 Euro im Monat ausmachen, zwischen dem Frauen-Tarif und dem Tarif mit gleichen Leistungen beim Mann.
Krankenversicherung: Unisextarife in Zukunft?
Wie entscheidet das Gericht?
Im Jahr 2004 wurde bereits eine Gleichstellung für die Beitragsgestaltung beantragt, welche in 2007 festgelegt wurde. Jedoch galt die Ausnahme: Risikofaktor. In alle Ländern der Europäischen Union gelten diese Regelungen. Luxemburger Richter sind dabei anderer Meinung. Sie fordern Gleichbehandlung für Männer und Frauen für die Versicherungstarife. Somit bestehen gute Chancen auf den Unisex-Krankenversicherungstarif.
Urteil und bei welchen Versicherungen das Urteil greift
Die private Krankenversicherung ist von dem Urteil betroffen. Renten-, Lebens- und Autoversicherung werden ebenfalls gleichgestellt. Ob alte Verträge so weiterlaufen wie bisher, steht noch nicht fest. Es könnte also möglich sein, dass die alten Verträge umgestellt werden. In der privaten Krankenversicherung kann man dies auch durch einen Tarifwechsel lösen. Neuverträge werden mit Unisex-Tarif abgeschlossen ab dem Stichtag der Gültigkeit dieses Urteils. Der Europäische Gerichtshof legte den Versicherungskonzernen eine Frist fest die Umstellung bis 21. Dezember 2012 durchzuführen.
Das Urteil kann nachgelesen werden unter: Rechtssache: C-236/09
Sollte man seine private Krankenversicherung kündigen und wechseln?
Nein, erst einmal sollte man nicht voreilig handeln, denn zu beachten ist, dass man bei neuen Verträgen auch eine erneute Gesundheitsüberprüfung durchführen muss. Wenn sich zwischenzeitlich Erkrankungen eingeschlichen haben, könnte ein Krankenversicherungswechsel ganz schön teuer werden. Wenn man wechselt, sollte dies eher innerhalb der Gesellschaft erfolgen.
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Datum: 26.04.2011 - 11:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 393318
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Schiff
Stadt:
Trier
Telefon: 0651/2065914
Kategorie:
Versicherungen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.04.2011
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