Life Trust Fonds vor dem Aus – Wie geht es weiter?
„Zwar versucht die Berlin Atlantic Capital (BAC) durch Intervention mit der Wells Fargo den drohenden Totalverlust abzuwehren, inwieweit diese Intervention allerdings von Erfolg gekrönt ist, bleibt anzuwarten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welcher bereits um die Ablehnung des Chapter 11 Verfahren und den damit einhergehenden Zugriff der Wells Fargo berichtet hatte.
Lebensversicherungsfonds standen bei Anlegern wie auch bei Anlageberatern vor allem mit dem Argument der absoluten Sicherheit dieser Anlageform hoch im Kurs, wurde den Anlegern zumeist auch erklärt, dass es einen gesetzlich garantierten Kapitalschutz geben würde, der immerhin 90% der eingezahlten Einlage absichern sollte.
„Lebensversicherungsfonds liegt das Konzept zugrunde, auf dem amerikanischen Versicherungsmarkt oder auf dem britischen Versicherungsmarkt Lebensversicherungen zu kaufen und vom höheren Wert bei Laufzeitende der jeweiligen gekauften Lebensversicherungen zu profitieren. Um mögliche Verlustrisiken ging in den Beratungsgesprächen es hierbei nicht, sollte ausschließlich die Sicherheit und die damit einhergehende Renditemöglichkeit bei diesen Anlagen im Vordergrund stehen“, so Bettina Wittmann von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Doch wie geht es weiter?
Anlegern, die hauptsächlich mit dem Argument der Sicherheit dieser Anlageform geworben wurden, sollten grundsätzlich mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anlagebrater bzw. die beratende Bank prüfen lassen, vor allem dann, wenn seitens der beratenden Bank nicht das Provisionsinteresse erklärt wurde. Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf die an sie zurückgeflossenen Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen.
„Zudem hat der BGH per aktuellen Hinweisbeschluss vom 09.03.2011 die Voraussetzungen um eine aufklärungspflichtige Rückvergütung konkretisiert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Der Schutzverein für Recht der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzliche kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche. Weitere Informationen unter info@schutzverein.org oder per Telefon unter: 0851/9884029.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 27.04.2011 - 15:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 394382
Anzahl Zeichen: 2720
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.04.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 482 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Life Trust Fonds vor dem Aus – Wie geht es weiter?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dass viele, mitunter als Altersvorsorgeoption empfohlene Schiffsfondsbeteiligungen kurz vor dem Kollaps stehen, ist bekannt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist aktuell auf einen Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG München hin, wonach nach dortiger Rechtsauffassung ein Anlege
Accessio AG – Hoffnung für geschädigte Anleger durch eine Entscheidung des OLG München ...
Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei. Dies berichtet der Schutzverein für
FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen ...
Die Schiffsfondsgesellschaft mit der Bezeichnung „FHH Fonds Nr. 17 „MS Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG“ verlangt von ihren Anlegern zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts wieder Kapital. So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfü
Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen ...
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Buchmüller erklärt in der Mai-Ausgabe der Network-Karriere, was man als Vertriebspartner von US-Unternehmen wissen sollte. Der Verfasser weiß aus eigener Erfahrung, dass einige US-MLM-Unternehmen ihre vermeintlichen Rechte gegenüber deutschen Vertriebspartnern ein
Beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit ...
In dem zu entscheidenden Fall hatte die Reinigungskraft einer Röntgenpraxis, als sie sich eines Abends zufällig in der Nähe ihrer Arbeitsstelle aufhielt, durch die Praxistür einen Alarmton gehört. In den Praxisräumen stellte sie fest, dass der Alarm von einem Magnetresonanztomographen ausging.
Haftung von Treugebern im Insolvenzfall – BGH entscheidet gegen Anleger ...
Ein von vielen Anlegern eines von der Insolvenz betroffenen Immobilienfonds in Form der Kommanditgesellschaft erwartetes BGH-Urteil erfüllte nicht die Hoffnungen geschädigter Kapitalanleger. Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass der Insolvenzverwal
Immer auf die Kleinen – Kinderrechte in Haus und Wohnung ...
Kindergeschrei muss ertragen werden Gelten soll die „Privilegierung von Kinderlärm“ zwar für Kindertagesstätten und Spielplätze, nach Expertenmeinung wird sie sich aber auch auf das zivile Nachbarschaftsrecht auswirken. Konsequenz: Mitminderungen oder Klagen wegen krakeelender Babys und s




