Auto privat verleihen: Beim Crash hört die Freundschaft oft auf
R+V-Infocenter: Versicherungsbeiträge steigen nach einem Schaden - Vorsicht bei Alleinfahrertarifen
Auto privat verleihen: Beim Crash hört die Freundschaft oft auf(firmenpresse) - Wiesbaden, 29. April 2011. "Kannst Du mir Dein Auto leihen?" Die wenigsten schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn ein Unfall passiert, kann das die Freundschaft stark belasten - weil plötzlich Kosten anfallen, an die keiner vorher gedacht hat. "Nach einem Schaden steigen beispielsweise oft die Versicherungsbeiträge", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Autobesitzern rät er deshalb, finanzielle Fragen vor dem Verleihen zu klären.
Die höheren Kosten bei der Versicherung entstehen durch die übliche Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Allein für die Haftpflichtversicherung sind das schnell einige hundert Euro pro Jahr. Das hängt davon ab, welche Rabattstufe der Wagen hatte und wie weit er zurückgestuft wird. Hinzu kommt eine mögliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. "Ist der Wagen nicht kaskoversichert, muss der Halter den Schaden an seinem eigenen Auto sogar komplett selbst bezahlen", erklärt R+V-Experte Walter.
Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden aufkommt, beispielsweise mit einem Leihvertrag - Vorlagen hierfür finden Verbraucher im Internet, etwa bei den großen Automobilclubs. Ein solcher Vertrag klärt die Fronten und baut so Streitigkeiten vor. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters: Als Autobesitzer sichergehen, dass der Fahrer einen Führerschein hat. Falls nicht, muss die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht zahlen. "Für Haftpflichtschäden kommt die Versicherung zwar in der Regel auf. Sie kann aber vom Fahrer und vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen zurückfordern. Hinzu kommt unter Umständen eine Strafanzeige", betont Karl Walter.
Vorsicht bei Alleinfahrertarifen
Wer bei seiner Autoversicherung als alleiniger Fahrer eingetragen ist, sollte sich besonders gut überlegen, ob er das Auto verleiht. Bei einem Unfall kann die Versicherung den Vertrag umstellen und die zusätzlichen Beiträge nachfordern. Es kann sogar passieren, dass die Versicherung Vertragsstrafen erhebt und Leistungen kürzt.
Die genannten Kfz-Versicherungen in Kürze:
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
- Die Kfz-Kaskoversicherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Explosion und Glasbruch versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst verschuldetet Unfälle und mutwillige Beschädigung.
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Datum: 29.04.2011 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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