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Was faktisch nicht umsetzbar ist, ist auch rechtlich nicht haltbar

06.12.2007 - 11:02 | 39643
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Expertenrunde von Hambach & Hambach und TÜV Rheinland diskutierte Glücksspielstaatsvertrag

(firmenpresse) - Bonn/Köln – In der Vergangenheit wurde bereits oft darüber berichtet, dass der geplante Glücksspielstaatsvertrag gegen Verfassungs- und Europarecht verstößt, obwohl dies die staatlichen Anbieter und einige Politiker in ihrem Schlepptau bestreiten. Jetzt konnte eine vom TÜV Rheinland http://www.tuv.com/de/index.html und der Kanzlei Hambach & Hambach http://www.ra-hambach.com veranstaltete Expertenrunde in Köln „erstmalig eindeutig und wissenschaftlich belegbar nachweisen, dass der praktischen Umsetzung des geplanten Glücksspielstaatsvertrags unüberwindbare technische Hindernisse entgegenstehen“.

„Bis zu unserer Konferenz hatte es sowohl der Gesetzgeber als auch die bisherige öffentliche Debatte versäumt, technische Experten in die Diskussion mit einzubeziehen. Dies ist völlig unverständlich. Denn was faktisch nicht umsetzbar ist, ist auch rechtlich nicht haltbar“, sagte Dr. Wulf Hambach von Rechtsanwälte Hambach & Hambach. Als Ergebnis der Expertenrunde konnten drei wesentliche Erkenntnisse formuliert werden: Eine Internetseite kann – wie zum Beispiel zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertragsentwurfes gefordert – nicht vollständig geblockt werden. Finanzströme und einzelne Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit Glücksspiel können von in Deutschland ansässigen Kreditinstituten nicht kontrolliert werden, ohne dass sich der hiesige Gesetzgeber der Gefahr von Schäden in Milliardenhöhe aussetzt.

Maßnahmen des Gesetzgebers, die auf das Blocken des freien Internethandels und von Finanzströmen hinwirken sollen, sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Gesetzgebungskompetenz problematisch. Sie sind vielmehr unverhältnismäßig und zu unbestimmt. Die fehlende Auseinandersetzung mit der technischen und wirtschaftlichen Problematik führt zur tatsächlichen Unmöglichkeit der rechtlichen Vorgaben. Daher werden sich die durch mögliche
Untersagungsverfügungen betroffenen Internet Service Provider und Banken auf die Rechtswidrigkeit der Bestimmung berufen und Schadensersatz in Millionenhöhe fordern können.



Der Internetspezialist Rolf vom Stein (COCO, TÜV Rheinland Secure iT GmbH) brachte es auf den Punkt: „Der Versuch, das Internet zu blockieren, steht im Widerspruch zur technischen Realität. Das Internet behandelt jede Form der Zensur als Fehler und findet Wege, diese zu umgehen.“ Und zu dem im Staatsvertrag verankerten so genannten Financial Blocking stellte der Bankenexperte Professor Dr. Thomas Hartmann-Wendels, Direktor des Instituts für Bankwirtschaft in Köln http://www.bankseminar.uni-koeln.de/staff_hartmann-wendels.html fest: „Es gibt keine Methode, mit der die betroffenen Banken und Kreditunternehmen zuverlässig und nach Erfahrungswerten feststellen können, ob es sich um einen Zahlungsvorgang handelt, der mit (un-)erlaubtem Glücksspiel im Zusammenhang steht. Der Versuch, durch konkrete Kontrolle jeden einzelnen Zahlungsvorgang glücksspielrechtlich zu bewerten, würde zu Kosten in einer Größenordnung von mehreren Milliarden Euro führen und den reibungslosen Ablauf des globalen Zahlungsverkehrs beeinträchtigen.“

Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de, das an den Unternehmen Betwitch http://www.betwitch.com und Wettcorner http://www.wettcorner.com beteiligt ist, konnte sich der einhelligen Einschätzung der Expertenrunde nur anschließen: „Jetzt ist Adventszeit. Eigentlich eine gute Möglichkeit für die Verantwortlichen, ein paar Wochen in sich zu gehen. Doch das wird wohl nicht geschehen. Wir brauchen mehr Verbraucherschutz durch ein Mehr an Aufklärung. Was wir definitiv nicht benötigen, sind unpraktikable Verbote. Die Verfechter des Monopols, die so gerne moralisch argumentieren, können diese Einwände technischer Sachverständiger nicht einfach vom Tisch wischen.“


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Freigabedatum: 06.12.2007


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