Verbraucherdienst e.V. Essen veröffentlicht Zahlen zur Vereinsarbeit
Aktuell wurden durch Verbraucherdienst e.V. im Rahmen der Vereinsarbeit an die Mitglieder 1.527.544,47 Euro zurückgeführt (Stand März 2011).
Verbraucherdienst e.V. berät - informiert - hilft!(firmenpresse) - Seit Bestehen des Verbraucherschutzvereins wurde Verbraucherdienst e.V. argwöhnisch von Bloggern und Forumsmitgliedern beobachtet und kritisch über den Verein berichtet. Heute, gut eineinhalb Jahre später, sind die kritischen Stimmen verstummt. Nur einige Wenige weigern sich beharrlich, ihre ehemals voreiligen Ansichten, dem heute sich darstellenden Sachverhalt im Netz anzupassen.
Der aktuelle Sachverhalt stellt sich wie folgt dar. Mit Stand 03/2011 wurden 1.527.544,47 Euro an Mitglieder zurückgeführt. Weiterhin wurden 4.917 Inkassoforderungen für die mehr als eintausend Vereinsmitglieder erfolgreich bearbeitet. Auf der Homepage des Vereins sind Danksagungen von Mitgliedern mit deren Erlaubnis veröffentlicht. Von Beginn an setzte Verbraucherdienst e.V. auf Offenheit und Transparenz. So wird, ebenfalls auf der Webseite unter „Wir über uns“ (http://www.verbraucherdienst.com/wir-ueber-uns/wir-ueber-uns.php), über die Struktur des Personals Auskunft gegeben, die heute die Basis des hilfreichen Handelns für viele verzweifelte Menschen darstellt. – Und dies mit Erfolg, wie die jederzeit nachweisbaren Zahlen darlegen.
In diesem Zusammenhang bedankt sich Verbraucherdienst e.V. bei Karl Otto Donners (Blog für Rödermark) für seine Courage. Herr Donners war bislang als einziger Blogger fair genug eine Korrektur zu veröffentlichen. (http://wordpress.patchworkmarkt.com/?p=8734)
Verbraucherdienst e.V. fragt sich, was noch getan werden muß, außer nachweisbare Zahlen, Danksagungen und Empfehlungen, erwirkte Urteile für Mitglieder zu veröffentlichen, um verbleibende Kritiker zu überzeugen – wie die Vereinsmitglieder des Verbraucherdienst e.V. Die zumindest sind sehr zufrieden, wenn für einen geringen Mitgliedsbeitrag gleich mehrere tausend Euro auf das eigene Konto zurückgeführt werden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Zweck des Vereins ist es, die Interessen von Verbrauchern durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen und Verbraucher vor rechtswidrigen unternehmerischen Praktiken zu schützen, insbesondere in folgenden Bereichen:
Vertragsschlüsse unter Einbeziehung von Telekommunikationsmitteln, Fernabsatzverträge i.S.d. § 312b BGB,
Haustürgeschäfte i.S.d. § 312 BGB,
Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Telekommunikationsverträge,
Time-Sharing-Verträge,
Finanzvermittlungsverträge,
Gewinnspiele,
Versendung unerwünschter E-Mails (Spam),
unrechtmäßige Abbuchungen.
Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.
Die Erreichung dieses Zwecks wird insbesondere durch die nachfolgenden Aktivitäten verwirklicht:
die Aufklärung der Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, die Information über aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen sowie die Warnung vor aktuellen rechtswidrigen Praktiken, insbesondere durch das Betreiben eines eigenen Internet-Portals, die Versendung von Rundschreiben an Vereinsmitglieder und interessierte Verbraucher, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaften, Presse und Fernsehsendern,
die Unterbindung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 UKlaG durch geeignete Maßnahmen, erforderlichenfalls auch durch die Einleitung gerichtlicher Verfahren. Zu diesem Zweck strebt der Verein seine Anerkennung als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 UKlaG an.
Datum: 02.05.2011 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 396989
Anzahl Zeichen: 1995
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.05.2011
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