Kabinett verabschiedet Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

Kabinett verabschiedet Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

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Kabinett verabschiedet Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine



(pressrelations) - Remmel: Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte in Nordrhein-Westfalen: Anerkannte Tierschutzvereine bekommen die Möglichkeit gegen ein Zuwenig an Tierschutz zu klagen

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. "Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Stärkung der Tierrechte", sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. "Denn Tiere können sich nicht wehren und erstmals wird ein gleichwertiger Rechtsschutz zwischen Tiernutzern und Tieren hergestellt. Bisher konnte nicht gegen ein Zuwenig an Tierschutz geklagt werden, gegen ein Zuviel aber schon. Tierschutz hat Verfassungsrang, und Tiere, die unter ihren Haltungsbedingungen leiden, benötigen einen gleichgestellten Rechtsschutz, den wir mit dem Verbandsklagerecht nun einführen werden."

Mit dem Gesetz sollen die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der anerkannten Tierschutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die anerkannten Tierschutzvereine die Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der Tiere einzutreten. Ebenso vorgesehen wären entsprechende Klagemöglichkeiten. So könnten zum Beispiel Klagen gegen Genehmigungen zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln möglich werden, genauso wie gegen die Erlaubnis von Tierversuchen. Ermöglicht werden soll damit eine gerichtliche Überprüfung, ob Tierschutzvorschriften in ausreichendem Maße beachtet wurden.

Mit der Verabschiedung im Kabinett beginnt gleichzeitig die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Das Parlament wird sich spätestens im Herbst mit dem "Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" befassen.

"Hier in Nordrhein-Westfalen setzen wir uns aktiv für den Tierschutz ein und setzen unsere Vorhaben in die Tat um", ergänzte Remmel. "Bundesministerin Aigner ist dagegen beim Tierschutz bisher nur durch Ankündigungen aufgefallen. Ministerin Aigner sollte die Käfighaltung bei Legehennen, das Schwänze- und Schnäbelkürzen sowie die Pelztierhaltung endlich verbieten. Das NRW-Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ist eine grundlegende Initiative für einen besseren Tierschutz, der weitere Länder folgen sollten."




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Datum: 03.05.2011 - 23:00 Uhr
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