Kabinett will neue Regelungen zur Zweckentfremdung und zur Überlassung von Wohnraum
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Kabinett will neue Regelungen zur Zweckentfremdung und zur Überlassung von Wohnraum
"Das Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass Mietwohnungen in gewerbliche Räume umgewandelt oder abgerissen werden beziehungsweise ganz leer stehen. Wir wollen den NRW-Kommunen die Chance geben, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob und in welchen Bereichen eine Zweckentfremdung von Wohnungen nur mit Genehmigung zulässig ist", erläuterte Bauminister Harry K. Voigtsberger.
Außerdem sollen die Gemeinden künftig bei Sozialwohnungen wieder das Recht haben, dem Vermieter mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl vorzuschlagen. "Damit können die Kommunen Familien mit niedrigen Einkommen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht aus eigener Kraft versorgen können, noch gezielter unterstützen", erklärte Voigtsberger. Auch hier setze das Land bewusst auf lokale Regelungen per Satzung. Beide Vorhaben waren im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten in der Anhörung zu den Themen die beabsichtigten Neuregelungen begrüßt. Der Gesetzesentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die Neuregelungen könnten Ende des Jahres in Kraft treten.
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Datum: 04.05.2011 - 00:01 Uhr
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