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Grundlagen von Steuerbescheidsprüfung und Einspruchsverfahren

12.05.2011 - 10:09 | 404330
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Deutschlands Steuerrecht ist ausgesprochen unübersichtlich und wird selbst von der Finanzverwaltung oft nicht korrekt angewandt. Dem Steuerpflichtigen bleibt daher häufig nicht anderes über, als seine gerechtfertigten Interessen mittels Steuerbescheidsüberprüfung und Einspruchsverfahren durchzusetzen. Der Hamburger Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski schildert, wie hierbei vorgegangen werden sollte.

(firmenpresse) - Mehr als jeder Dritte, von der deutschen Finanzverwaltung erlassene, Steuerbescheid ist fehlerhaft. Die Ursachen hierfür liegen meist in einem der folgenden Umstände:

- Das Steuererklärungsformular oder eine seiner 15 Anlagen wurde vom Steuerpflichtigen fehlerhaft ausgefüllt.
- Die Finanzverwaltung vertritt abweichende Auffassungen zum spezifischen Steuerfall.
- Die Erfassung der Daten war unvollständig oder falsch.
- Die Finanzverwaltung ignoriert aufgrund von Anwendungsvorschriften des Bundesministeriums für Finanzen die aktuelle Rechtsprechung des BFH.

Sobald fehlerhafte Steuerbescheide eingegangen sind, muss innerhalb eines Monats Einspruch erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist erlangt der Steuerbescheid, unabhängig von seiner Richtigkeit, dauerhafte Wirksamkeit und wird nicht mehr verändert.

Zum Einspruch gehört dabei immer eine nachvollziehbare Begründung, aufgrund derer die zuständigen Finanzbeamten in der Lage sind, den Sachverhalt zu bearbeiten. Ohne Einspruchsbegründung erlässt die Finanzverwaltung früher oder später eine Einspruchsentscheidung, mit der dieser als unbegründet abgewiesen wird. Eine Neuprüfung der betroffenen Steuererklärung und des aufgrund ihrer erlassenen Steuerbescheides nehmen die Finanzbehörden, entgegen ihrer aus § 367 Abs. 2 AO hervorgehenden Verpflichtung, in der Regel nicht vor.

Für den Steuerpflichtigen ergibt sich aus der Bearbeitungspraxis der Finanzverwaltung die Notwendigkeit, gegen zweifelhafte Steuerbescheide unverzüglich mit einem begründeten Einspruch in Schriftform vorzugehen. Andernfalls verbauen sie sich den Weg zur Durchsetzung ihrer steuerlichen Interessen.

Die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler findet sich im Dschungel des deutschen Steuerrechtes nicht zurecht. Sie sollten darum die Überprüfung von Steuerbescheiden und insbesondere die Einspruchsführung einem entsprechend konflikterfahrenen Steuerberater anvertrauen.
Erfahrung und Fachkompetenz eines Steuerberaters erlauben es ihm, den Vertretern der Finanzverwaltung gleichberechtigt gegenüberzutreten. Hierdurch hat er nicht nur eine größere Akzeptanz als Gesprächspartner, sondern ist auch in der Lage, seine Vertrautheit mit gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Verfahrensweisen zum Wohl des Steuerzahlers einzusetzen. Gerade in komplexen Sachverhalten kennt sich ein erfahrener Steuerberater sogar oft besser aus als die Beamten und Angestellten der Finanzverwaltung. Dies hilft, außergerichtliche Einigungen zu erzielen, die Zeit sparen und Nerven schonen.



Nach aktuellen Statistiken führen Einsprüche gegenüber der Finanzverwaltung im Durchschnitt zu spürbaren steuerlichen Erleichterungen von 300 bis 600 Euro pro Fall.

Der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski setzt seit vielen Jahren, die steuerlichen Interessen seiner Mandanten bei der Finanzverwaltung durch. Für alle Fragen zu diesem Themengebiet steht er daher gerne zur Verfügung.



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Dies ist eine Pressemitteilung von Günter Zielinski - Steuerberater

Pressekontakt
Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.steuerberater-zielinski.de

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Firma: Günter Zielinski - Steuerberater
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt: Hamburg
Telefon: 040-5364010

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Versandart: Veröffentlichung


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