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Was kommt 2008 auf Steuerzahler zu?

21.12.2007 - 14:21 | 40441
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Das Jahr 2008 steht vor der Tür und mit dem Jahreswechsel ändert sich wieder einiges für Verbraucher und Steuerzahler. Worauf sich Steuerzahler im nächsten Jahr einstellen müssen, zeigt die Redaktion von banktip.de.

(firmenpresse) - Das Jahr neigt sich dem Ende zu und mit dem Jahreswechsel treten viele steuergesetzliche Änderungen in Kraft. „Auf Verbraucher und Steuerzahler kommen zwar einige Verschlechterungen zu, aber viele können die Neuregelungen auch zu ihrem Vorteil nutzen“, erklärt Eike Böttcher vom Online-Verbrauchermagazin www.banktip.de. „Ehrenamtlich tätige Menschen, Privatspender und Studenten mit Bafög-Anspruch profitieren im nächsten Jahr auf jeden Fall von den Gesetzesänderungen – für Selbständige und Freiberufler werden die Abschreibungsgrenzen geändert. Das bedeutet für manchen einen Steuernachteil.“

Für Arbeitnehmer: Mehr Geld in der Lohntüte

Die wohl wichtigsten Änderungen ergeben sich beim Gehalt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent des Bruttolohns. Jedoch fällt die Entlastung geringer aus, als es auf den ersten Blick erscheint. Im ersten Halbjahr 2008 kommt die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zwar noch ungeschmälert beim Steuerzahler an, ab Juli mindert die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrages die Ersparnis aber wieder. Dieser Beitrag wird dann um 0,25 Prozent angehoben.

Mehr Geld für Helfer

Wer ehrenamtlich tätig ist, kann sich sein Engagement ab 2008 höher entschädigen lassen. Aufwandsentschädigungen für Ausbilder, Erzieher oder Betreuer pflegebedürftiger Menschen und Übungsleiter in Sportvereinen – man spricht deshalb auch von der Übungsleiterpauschale – dürfen in Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei kassiert werden. Bisher betrug der Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten 1.848 Euro. Da sich das Ehrenamt mit einem 400-Euro-Job kombinieren lässt, sind unter Umständen sogar bis zu 6.900 Euro jährlich für den ehrenamtlich Tätigen abgabenfrei.

Mehr Spenden absetzbar

Gute Nachricht für alle, die zur Weihnachtszeit ihr edles Herz entdecken und für wohltätige Zwecke spenden wollen: Künftig können großzügige Spender jährlich bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte steuerfrei spenden. Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent. Auch Kleinspender können einen größeren Betrag unbürokratisch spenden. Bislang waren bis zu 100 Euro ohne gesonderte Spendenquittung von der Steuer absetzbar, ab 2008 sind es 200 Euro, die lediglich mit einem Überweisungsbeleg der Bank nachgewiesen werden müssen. Die Spende muss auch nicht bis 2008 vertagt werden, denn die neue Regelung gilt rückwirkend zum Januar 2007.



Mehr Geld für Studenten: Bafög wird erhöht

Eine gute Nachricht gibt es für Studenten: Das Bafög wird ab 1. Oktober um zehn Prozent erhöht. Insgesamt können Studenten, die bei den Eltern bereits ausgezogen sind, bis zu 643 Euro (inkl. Wohngeld) an Bafög-Mitteln bekommen. Die Hinzuverdienstgrenze für Studenten wurde ebenfalls angehoben, sie beträgt jetzt 400 Euro. Auch die Elternfreibeträge wurden um acht Prozent erhöht. Studenten mit Kindern bekommen darüber hinaus einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro zum errechneten Bedarf nach dem Bafög.

Neue Abschreibungsregeln für Selbständige und Freiberufler

Im kommenden Jahr werden auch die Abschreibungsregeln für Selbstständige und Freiberufler geändert. Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Computer, Drucker, Büroeinrichtungen etc. gilt künftig die lineare Abschreibungsregel. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer verteilt werden und die Abschreibungssätze in jedem Jahr gleich hoch sind. Das Gegenteil ist die degressive Abschreibung. Bei dieser sind die Abschreibungsraten anfangs höher und sinken dann im Laufe der Nutzungsjahre. Wer 2007 noch investiert, kann diese Abschreibungsmöglichkeit noch nutzen und so seinen Gewinn in diesem Jahr noch steuerlich mindern. Im Übrigen kann man beide Abschreibungsmöglichkeiten kombinieren und später von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode wechseln. Um zu prüfen, ob und wann sich das lohnt, sollte ein Steuerberater um Rat gefragt werden.

Neben der Abschreibungsmethode wird auch die Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter geändert. Bislang konnten Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 Euro exklusive Umsatzsteuer in voller Höhe bei der nächsten Steuererklärung abgesetzt werden. Ab 2008 sinkt die Abschreibungsgrenze auf nur noch 150 Euro. Neuanschaffungen im Gesamtwert von 150 bis 1.000 Euro sollen als Sammelposten zusammengefasst und dann über die Nutzungsdauer mit jeweils 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden.

Wer erfahren möchte, wie viel vom Bruttogehalt 2008 tatsächlich auf dem Konto landet, kann sich über den aktuellen Gehaltsrechner von banktip.de das Nettogehalt errechnen lassen. Steuerliche Änderungen im kommenden Jahr sind im Rechner bereits berücksichtigt.

Weitere Informationen zu Änderungen im Jahr 2008 unter www.banktip.de.

Über banktip.de:
Der Finanzratgeber banktip.de informiert laufend aktuell zu Entwicklungen und Angeboten auf dem Markt der Privaten Finanzen. Zahlreiche Tarifrechner bspw. zu Depotkonten, Geldanlagen, Krediten und Kontoführung ermöglichen den schnellen, unkomplizierten und direkten Konditionenvergleich der einzelnen Banken und Kreditinstitute. Darüber hinaus informiert der Verbraucherratgeber ausführlich zu Fragen rund um das Thema Steuern und Versicherungen. Mit diesem umfassend beratenden Serviceangebot gehört banktip.de zu den größten Finanzwebsites im deutschen Internet.

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