Fragen beim Notartermin willkommen
ID: 411152
Notare klären bei Rechtsgeschäften auf
Zu den Kernaufgaben des Notars gehört es, Rechtsgeschäfte jeder Art zu beurkunden sowie Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zu beglaubigen. Der Notar beurkundet außerdem Versammlungsbeschlüsse von Gesellschaften und nimmt Verlosungen und Auslosungen vor. Er stellt Erklärungen zu und beurkundet amtlich von ihm wahrgenommene Tatsachen.
Wird der Notar von Mandanten aufgesucht, so erforscht er zunächst die Sachlage und die Interessen der Parteien. Der Notar hilft bei der Vertragsgestaltung und klärt die Beteiligten über den Inhalt und die Wirkung des Vertrages auf. Dies soll verhindern, dass unerfahrene Mandanten benachteiligt werden. So wird beispielsweise auch gewährleistet, dass ein Käufer keine ungesicherte Vorleistung erbringt, der Vertrag den „guten Sitten“ entspricht und der Erwerb rechtssicher erfolgt.
Notarielle Urkunden haben eine hohe Beweiskraft: Mit ihnen lassen sich getroffene Vereinbarungen noch nach Jahrzehnten belegen. Daneben kommt den Urkunden auch eine Warnfunktion zu: Gemäß dem Gesetzgeber muss ein Notar immer bei solchen Geschäften mitwirken, die für die Beteiligten weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben. Die notarielle Beurkundung bewahrt Menschen bei wichtigen Lebensentscheidungen, wie z.B. dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, vor den negativen Folgen übereilten Handelns.
Bei der Vertragsunterzeichnung liest der Notar den Vertrag vor, damit Unklarheiten noch vor der Unterschrift beseitigt werden können. Wer einzelne Passagen des Vertrages nicht versteht, sollte sich nicht scheuen, Fragen zu stellen. Diese sind im Notariatsbüro immer willkommen, denn eine wichtige Aufgabe des Notars ist die Aufklärung bei Rechtsgeschäften.
Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, ist der Notar dazu verpflichtet, sich unparteiisch zu verhalten. Der Notar berät bei mehreren Beteiligten niemals einseitig, sondern er verhält sich stets neutral. Über die an ihn herangetragenen Angelegenheiten und Vorgänge darf der Notar nicht mit unbeteiligten Dritten reden. Er unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Unter den rechtsberatenden Berufen verfügt der Notar über eine umfassende Berufsausbildung. Es dürfen nur qualifizierte und erfahrene Juristen zum Notar bestellt werden. Anwaltsnotar kann beispielsweise nur werden, wer mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt zugelassen gewesen ist. Hinzukommen muss eine untadelige Lebensführung, die seine charakterliche Eignung für dieses Amt belegt. Ab Mai 2011 müssen angehende Anwaltsnotare zudem eine Fachprüfung ablegen und vor der Bestellung zum Notar absolvierte Praxiszeiten nachweisen.
Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.
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Datum: 23.05.2011 - 14:35 Uhr
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Freigabedatum: 23.05.2011
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