618390  PresseMitteilungen online

Die Schließung der City BKK, die damit verbundenen Kündigungen und deren Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer.

31.05.2011 - 12:33 | 416646
vorherige Pressemitteilung nächste Pressemitteilung


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
(firmenpresse) - Die City BKK wird gemäß Beschluss vom Bundesversicherungsamt (BVA) zum 30.06.2011 geschlossen. Derzeit erhalten viele Mitarbeiter eine Kündigung. Die nicht von einer Kündigung betroffenen Mitarbeiter werden in andere Kassen versetzt. Insgesamt sind von der Schließung etwa 400 Mitarbeiter der City BKK betroffen. Welchen Kündigungsschutz haben die Mitarbeiter, können sie auf eine Abfindung hoffen? Kann man sich gegen eine Versetzung wehren? Wie geht man mit Gehaltseinbußen um?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen hiergegen innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, soweit die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist. Wer die Frist verstreichen lässt, hat kaum noch Aussicht darauf, sich erfolgreich gegen die Kündigung zur Wehr setzen zu können.

Mitarbeiter, die auf einen Arbeitsplatz bei einer anderen Krankenkasse versetzt werden oder sonstige Einbußen angekündigt bekommen, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen. Wer hier einfach zu den geänderten Bedingungen weiterarbeitet, schafft unter Umständen eine zu seinen Ungunsten geänderte Rechtslage, gegen die später erfolgreich nichts mehr zu unternehmen ist. Gegebenenfalls sind die Ansprüche im Wege einer Feststellungsklage zu klären.

Wahrscheinlich gibt es keine Sozialplanabfindung. Wer untätig bleibt, kann derzeit nicht auf eine automatische Abfindung hoffen. Der mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro zunächst geschlossene Sozialplan ist nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 04.03.2011 (Aktenzeichen: PB 21 K 4633/10) unwirksam. Auch wenn diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist – ob ein Berufungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden kann, bleibt abzuwarten.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen, müssen unbedingt die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage einhalten. Häufig kann das Arbeitsverhältnis nicht mehr gerettet werden. Eine Abfindung (Regelsatz: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist aber fast immer drin. Auch wenn im vorliegenden Fall einer Betriebsschließung die Lage für die betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig schwierig ist – nur wer die Klagefrist einhält bleibt „im Spiel“. Alle anderen können wohl nur noch auf eine Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart durch die nächsthöhere Instanz hoffen.



Auszug aus § 164 SGB V

(3) Die dienstordnungsmäßigen Angestellten sind verpflichtet, eine vom Landesverband der Innungskrankenkassen nachgewiesene dienstordnungsmäßige Stellung bei ihm oder einer anderen Innungskrankenkasse anzutreten, wenn die Stellung nicht in auffälligem Missverhältnis zu den Fähigkeiten der Angestellten steht. Entstehen hierdurch geringere Besoldungs- oder Versorgungsansprüche, sind diese auszugleichen. Den übrigen Beschäftigten ist bei dem Landesverband der Innungskrankenkassen oder einer anderen Innungskrankenkasse eine Stellung anzubieten, die ihnen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und bisherigen Dienststellung zuzumuten ist. Jede Innungskrankenkasse ist verpflichtet, entsprechend ihrem Anteil an der Zahl der Versicherten aller Innungskrankenkassen dienstordnungsmäßige Stellungen nach Satz 1 nachzuweisen und Anstellungen nach Satz 3 anzubieten; die Nachweise und Angebote sind den Beschäftigten in geeigneter Form zugänglich zu machen.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Rechtsanwalt Volker Dineiger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt(at)Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen


Keywords (optional):
city-bkk, city-betriebskrankenkasse-bkk, kuendigung, abfindung, versetzung, kuendigungsschutzklage, arbeitsrecht, fachanwalt, berlin,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm

Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.

Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.

Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.

Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.arbeitsrechtler-in.de

Leseranfragen:
Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen

PresseKontakt / Agentur:
Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
Tel.: (030) 4000 4999
Ansprechpartner: Herr Kempchen

bereitgestellt von: Bredereck
Pressemitteilung drucken  Pressemitteilung als PDF  Pressemitteilung an einen Freund senden  Feedback an den Herausgeber senden

Kontakt-Informationen:
Firma: Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm
Ansprechpartner: Fabian Kempchen
Stadt: Berlin
Telefon: (030) 4000 4999

Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 31.05.2011


Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


Diese Pressemitteilung wurde bisher 108 mal aufgerufen.

Verlinkung-Tipps:



Direkter Link zu dieser Pressemeldung:




Diese Pressemitteilung bookmarken bei...


Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews Technorati



Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.









Nach Kategorien:

[ weitere PresseInfos ][ Archiv ][ RSS-Feed ]
Mittelstandcafe
Tagesgeld-Konditionen
Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
Hochwertiges und günstiges Spielzeug, sowie Bastelbedarf und Bastelmaterial gibt es im didagoshop.
Moderne Badmöbel und viele tolle Möbel für Ihr Zuhause.
Für ein effektives und erfolgreiches Direktmarketing. Adressen kaufen bei Best Adress.
Mit einem einfachen Strompreisvergleich können Sie jeden Monat sparen.
Günstige Kredite für Selbstständige und Freiberufler - auch in schwierigen Fällen!
Kfz Ersatzteile von 100Pro-Ersatzteile.de, Autoteile in Erstausrüsterqualität.

Kategorien: [ PR Dienstleister ] [ PresseMitteilungen ] [ PressReleases ] [ Fachartikel ] [ Presseverteiler ] [ PresseKalender ] [ PresseTipps ]

Archiv: [2004] [2005] [2006] [2007] [2008] [2009] [2010] [2011]

firmenpresse ist ein Angebot von LayerMedia. Mehr Infos zum Unternehmen finden Sie hier.
Wenn Sie an Werbung in firmenpresse interessiert sind, so folgen Sie diesem Link
Copyright © 1996 - 2012 LayerMedia, Inc. und deren Content-Lieferanten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung der LayerMedia sind untersagt.
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de
Startseite
kostenlos registrieren
Pressemitteilung veröffentlichen
Fachartikel veröffentlichen
Submit Press Releases
Pressetermin eintragen
Pressefach anlegen
PR-Dienstleister eintragen
PresseMitteilungen
Pressearchiv
Press Releases (english)
Fachartikel
WhitePaper
OnlineNews Archiv
Pressefächer
Firmenverzeichnis
PR-Dienstleister
firmenpresse MOBILE
MyPressCenter
 RSS Feed
PR Fachbeiträge
Pressemitteilung schreiben
Pressekonferenz organisieren
Literatur-Tipps
PresseArbeit
Tipps und Tricks rund um die erfolgreiche Pressearbeit Tipps & Tricks rund um die erfolgreiche
Pressearbeit mit Checklisten, PresseKonferenzen richtig organisieren, etc.
weiter
18.06.12 - 18.06.12
12. Single-Source-Forum

Kongresse
Messen
Presse-Treffen
Pressekonferenzen
Sonstige
Veranstaltung



Firmen die firmenpresse.de für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
[ 0 |  1 |  2 |  3 |  4 |  5 |  6 |  7 |  8 |  9 |  A |  B |  C |  D |  E |  F |  G |  H |  I ]
[ J |  K |  L |  M |  N |  O |  P |  Q |  R |  S |  T |  U |  V |  W |  X |  Y |  Z ]