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Banken verspielen Vertrauen ihrer Kunden - EU-Kommission soll sich mit Kreditverkäufen beschäftigen

25.01.2008 - 15:58 | 41735
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(firmenpresse) - Brüssel - Der Verkauf nicht-notleidender Kredite, die regelmäßig und vertragsgemäß bedient werden, gerät jetzt ins Visier der Politik. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament http://www.cdu-csu-ep.de, Werner Langen, hat sich in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission gewandt, damit diese das Geschäftsgebaren einiger Banken in Deutschland überprüft: „Der Verkauf solcher Kredite an offensichtlich grenzüberschreitend agierende Finanzinvestoren entspricht faktisch einer Abtretung der eingegangen Kreditverpflichtung an Dritte ohne Einwilligung der Betroffenen, nämlich der Schuldner. Dies ist aus meiner Sicht nicht mit europäischem Recht vereinbar", erklärte Langen anlässlich entsprechender Medienberichte.

„Hintergrund ist, dass deutsche Banken milliardenschwere Kredite - vor allem für Immobilien - verkauft haben, um Bilanzen zu sanieren“, berichtete Spiegel Online http://www.spiegel.de. „Dies ist international üblich und gilt grundsätzlich als sinnvoll, weil Banken sich so günstig refinanzieren und sich dies letztlich in niedrigeren Zinsen niederschlägt. In der Regel merkt der Kunde von den Refinanzierungen nichts, da der Kredit weiter von der Bank verwaltet wird“, so der Onlinedienst weiter. Aber es gebe auch Fälle, „in denen Kunden plötzlich mit neuen Gläubigern zu tun haben. Denn einige der neuen Besitzer wollen billig erworbene Kreditpakete dann nicht verwalten, sondern schnell profitabel verwerten.“

Von Seiten der Bundesbank http://www.bundesbank.de war zuletzt eine Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft vorgeschlagen worden, die für mehr Transparenz sorgen soll. Spiegel Online berichtete außerdem, dass die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft „ein gesetzliches Verbot der Abtretung von Krediten an Nichtbanken“ fordert. Werner Langen möchte nun von der EU-Kommission wissen, wie sie das Verhalten einiger deutscher Sparkassen und anderer Kreditinstitute beurteilt. Im Übrigen könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich hinter diesem Vorgehen ein Gesetzesvorstoß größeren Ausmaßes verbirgt: „Die Banken verkaufen die Kredite zu 35 Prozent ihres Wertes und schreiben diese Verluste ab. Anschließend lassen sie die Kredite dann aber zu mehr als 100 Prozent ihres Restwertes durch diese Finanzinvestoren eintreiben, bis hin zur Zwangsversteigerung ordnungsgemäß abgezahlter Immobilien", so Langen.



Unmittelbare Konsequenz aus diesem Geschäftsverhalten müsse es daher sein, den ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllenden Schuldnern zumindest ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu geben. „Hier ist aber auch die nationale Ebene gefragt, diese offenbar seit langem bestehende Gesetzeslücke sofort zu schließen", betonte Langen. Außerdem fordert Langen das Bankgewerbe auf, diesen Sachverhalt umgehend aufzuklären: „Der Verweis auf die unterschiedliche Bewertung von Risiken durch die Institute im Rahmen der EU-Eigenkapitalrichtlinie (Basel II) reicht nicht. Die Branche läuft Gefahr, mit solchen Praktiken nicht nur das Vertrauen ihrer Kunden zu verspielen, sondern auch den Rechtsfrieden in seinen Grundfesten zu erschüttern. Ich habe mich deshalb wegen der genannten Fälle in einem weiteren Schreiben an den Präsidenten des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gewandt und um Aufklärung gebeten."


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