Vorsicht Tierbesitzer: Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Unfallschäden durch Hunde u

Vorsicht Tierbesitzer: Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Unfallschäden durch Hunde und Pferde

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Aktuelle Unfälle machen Schlagzeilen und deutlich: Umfassende finanzielle Absicherung wird nur durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gewährleistet.



Vorsicht Tierbesitzer: Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Unfallschäden durch Hunde undVorsicht Tierbesitzer: Private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Unfallschäden durch Hunde und

(firmenpresse) - Hamburg / Wentorf, 3. Juni - Gerade in der warmen Jahreszeit, wenn sich die Parks und Grünanlagen mit Menschen und Hunden füllen, gibt es leider immer wieder schwere Unfälle, für die Hundehalter finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Auch entlaufene Pferde sorgen regelmäßig für Verkehrschaos und aufwändige Polizeieinsätze.

Tiere sind unberechenbar und handeln instinktiv. Unfälle sind daher nicht vorhersehbar, verlaufen aber teilweise mit schwerwiegenden Folgen - nicht nur für die Opfer, sondern auch für die Halter. Denn die private Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen nicht. "Ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung muss der Tierhalter laut Gesetz die gesamten Kosten tragen - wenn nötig, sogar mit seinem ganzen Vermögen. Daher ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Besitzer eines größeren Tieres unverzichtbar", warnt Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24, eines der führenden unabhängigen Versicherungs- und Finanzportale mit rund 25 Millionen Besuchern im Jahr (www.tarifcheck24.de). Versicherungsschutz gibt es schon für weniger als fünf Euro monatlich.

Das wird teuer: Hundehalter mit "Unfallflucht" & Autobahnsperrung durch entlaufene Pferde

Bei einem Fall in Wittlich (Rheinland-Pfalz) musste jüngst ein Radfahrer nach einem folgenschweren Unfall durch einen Hund mit schweren Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus. Der Vierbeiner sprang plötzlich aus einer Hecke im Stadtpark vor den Radfahrer. Der 49-jährige bremste, stürzte und verletzte sich an Händen und Gesicht. Dieser Unfall landete bei der Polizei, die nach den Verantwortlichen fahndet. Denn der Hundehalter muss voraussichtlich für die Kosten der Krankenhausbehandlung, für Schmerzensgeld und für das demolierte Rad zahlen.

In Schwaben haben ebenfalls im Mai zwei entlaufene Pferde eine Vollsperrung der Autobahn 8 ausgelöst. Die Tiere waren in Gersthofen bei der Fütterung aus ihrer Box ausgebrochen und auf die Fahrbahn gelaufen. Aus Sicherheitsgründen musste die Autobahn in beiden Richtungen für den Verkehr gesperrt werden. Einsatzkräfte trieben die Pferde schließlich auf ein Feld, auf dem sie von Feuerwehrleuten eingefangen wurden. Die erheblichen Kosten für den Einsatz muss nun die Pferdebesitzerin tragen.



"Angesichts solcher Vorfälle wird die Diskussion um Tierhalterhaftpflichtversicherungen, insbesondere für Hunde und Pferde, auch diesen Sommer nicht abebben - ganz im Gegenteil", sagt Versicherungsexperte Jan Schust. In mehreren Bundesländern ist die Hundeversicherung bereits Pflicht für Hundehalter. Aktuell befindet sich das Gesetz zudem in Niedersachsen in der Verabschiedung und in Thüringen wird ebenfalls über die Einführung diskutiert. Dabei geht es primär nicht um die zwar medienwirksamen, aber zahlenmäßig zu vernachlässigenden Vorfälle wie Beißattacken, sondern um die täglichen Unfälle, die immer wieder auftreten und Personen-, Sach- und Vermögensschäden anrichten, die mitunter in die Millionen gehen können.

Tierhalterhaftpflichtversicherung zwar keine Pflicht, aber "ein Muss" für große Tiere

Der Besitzer eines Tieres haftet also für alle Schäden, die das eigene Tier anrichtet. Dabei kommt es nicht auf das Verschulden des Tierhalters an. Die private Haftpflichtversicherung gilt aber nur für kleine, gezähmte Tiere wie Kaninchen, Vögel, Meerschweinchen und Katzen. Wer einen Hund, ein Pferd oder ein anderes großes Tier (auch Exoten wie Schlangen) besitzt, benötigt daher eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn nur diese bietet adäquate Unterstützung, wenn durch das Tier ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Allein die Tatsache, dass ein Tier gehalten wird, begründet dabei die Haftung des Tierhalters: Der Gesetzgeber schreibt in Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass jeder, der eine besondere Gefahr schafft und damit die Allgemeinheit gefährdet, alle damit verbundenen Risiken tragen soll. Ein großer Teil dieser Risiken können über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden, die im berechtigten Schadensfall nicht nur die eigenen finanziellen Aufwendungen auffängt, sondern auch unberechtigte Ansprüche von Geschädigten abwehrt. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Pferde- oder Hundeversicherung) wird deshalb auch von Tierschutzvereinen und Verbraucherschützern als sinnvoll empfohlen. Alle Informationen zu dieser Versicherung gibt es auf www.tarifcheck24.com/tierhalterversicherung-info.html.

Pflichtprogramm auch bei der Tierhalterhaftpflicht: Angebote und Tarife vergleichen

Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, unterscheiden sich bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung die Kosten und Leistungen der einzelnen Tarife stark. Nicht jede Versicherung bietet einen guten Schutz zu günstigen Preisen. Daher sollten vor dem Vertragsabschluss möglichst viele Anbieter verglichen werden, beispielsweise auf www.tarifcheck24.com/hundeversicherung.html. "Mit Internetsondertarifen lassen sich für Tierhalter bis zu 30 Prozent Versicherungsbeitrag sparen", sagt Finanzexperte Jan Schust und zählt weitere Vorteile auf: "Wer einen kostenlosen und bequemen Onlinevergleich von Pferde- und Hundeversicherungen durchführt, sieht direkt die preiswerten Tarife und erhält häufig den Versicherungsschutz umgehend nach dem Onlineabschluss."

Wer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen will, sollte auf Klauseln zu Pflichtverletzungen achten. Manche Versicherer schließen Leistungen aus, wenn der Halter eine Pflicht vernachlässigt. Dies ist etwa der Fall, wenn einem Leinen- oder Maulkorbzwang nicht Folge geleistet wird. Oft ist aber unklar, ob überhaupt ein solcher Zwang vor Ort besteht. Daher empfiehlt sich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, die auch dann zahlt, wenn eine Pflichtverletzung vorlag.

Gut zu wissen: Da das Tier und nicht der Halter versichert ist, gilt somit der Versicherungsschutz auch für den Lebenspartner und die Kinder sowie Freunde und Nachbarn, wenn diese das eigene Tier hüten. Versichert sind außerdem die Welpen und Fohlen der versicherten Hunde und Pferde bis zum Alter von zwölf Monaten.

Wichtig: Es gibt keine "Vollkaskoversicherung" für Tierhalter. Deshalb sind eigene Schäden generell nicht versicherbar: So ist ein Schaden, der vom eigenen Tier im eigenen Haus verursacht wird, nicht versichert. Auch die finanziellen Folgen einer Beißattacke des eigenen Hundes an Familienmitgliedern werden nicht von der Versicherung übernommen.


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.06.2011 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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