618392  PresseMitteilungen online

Mängelhaftung, Garantie und Umtauschrecht

09.06.2011 - 08:05 | 421722
vorherige Pressemitteilung nächste Pressemitteilung


Wie Verbraucher auch nach dem Einkauf glücklich werden

(firmenpresse) - Das neue Handy überrascht mit Pixelfehlern, die Jeans eine Nummer größer wäre bequemer, die edlen Pralinen sind vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums mausgrau: Verbraucher denken in solchen Fällen sofort an die Möglichkeit des Umtausches oder der Reklamation. Was Händler dabei gesetzlich zusichern müssen, wozu sie sich freiwillig verpflichten können und welche Versprechen genau geprüft werden sollten: Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung schafft Klarheit und Sicherheit.

Gewährleistung und Garantie, Umtausch und Rückgabe stehen im allgemeinen Sprachgebrauch eng beieinander - und werden vom Verbraucher häufig gleich gesetzt. Auch wenn sich die Begriffe inhaltlich durchaus überschneiden können, gibt es deutliche Unterschiede. Ebenso bei der rechtlichen Verbindlichkeit: "Garantie ist nicht gleich Garantie und ein unbürokratischer Umtausch nicht selbstverständlich", so die Warnung von Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Worauf also kann sich der Verbraucher bei Nichtgefallen wirklich verlassen?

Mängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben
Liegt ein Produktmangel wegen Material- oder Verarbeitungsfehlern vor, kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung (sogenannte Gewährleistung) innerhalb von zwei Jahren beim Händler geltend gemacht werden. Was genau darunter zu verstehen ist, weiß die D.A.S. Expertin: "Hat der neue Wohnzimmerschrank eine Delle oder ist die neue Jacke nicht, wie beworben, aus 100 Prozent Kaschmir, kann der Artikel zurückgegeben werden." Der Händler muss dann zunächst seiner Nacherfüllungspflicht nachkommen. Dabei kann der Käufer zwischen dem mängelfreien Ersatz oder der Reparatur der Ware wählen. Nur in Ausnahmefällen kann der Verkäufer auf eine Reparatur bestehen: Wenn beispielsweise ein leicht behebbarer Fehler zum Anlass genommen wurde, ein teures Möbelstück komplett zurückzugeben.

Umtausch ist ein freiwilliges Angebot des Händlers
Kunden meinen häufig, ihnen würde auch ein Umtauschrecht bei Nichtgefallen gesetzlich zustehen. Die D.A.S. Rechtsexpertin weiß aus Erfahrung: "Umtausch gilt vielen als selbstverständlich. Er ist jedoch eine auf Kulanz beruhende Serviceleistung des Händlers. Das entspricht zwar dem Verbraucherwunsch, ist aber im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgeschrieben." Räumt der Händler dem Kunden ein Umtauschrecht ein, bekommt der Käufer in fast allen größeren Geschäften sein Geld zurück. Kleinere Läden bieten oft nur Gutscheine an. Anders hingegen bei Käufen im Internet oder über Telefon: Laut Fernabsatzrecht können die dort erworbenen Waren binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden.



Garantien halten nicht immer, was sie versprechen
Händler und Hersteller werben mit einer wahren Flut an Garantien. Juristisch gesehen sind Garantien rechtswirksame Bestandteile einer zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Vereinbarung. Allerdings sind sie nicht im Gesetz verankert, sondern stützen sich auf freiwillige Versprechungen und übertreffen die Dimensionen der Mängelhaftung. Sie beziehen sich auf die Funktionstüchtigkeit von Maschinen, die Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Lebensdauer von Autos, die Beschaffenheit von Kleidungsstücken und vieles mehr. Garantien können zuweilen ziemlich werbewirksam verpackt sein. Dem Erfindungsreichtum sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Joghurts, garantiert ohne Gentechnik, Autos mit Rostschutz-Garantie oder Elektrogeräte mit Tiefpreisgarantie versprechen Sicherheit und stärken das Vertrauen. Anne Kronzucker: "Was so schön klingt, hält aber gelegentlich einer kritischen Prüfung nicht stand. Manche Garantieversprechen bewegen sich sogar am Rande der Seriosität." Da wirbt beispielsweise ein Pfannenhersteller mit einer 30-jährigen Garantie auf die Pfanne. Beim Durchlesen der Garantieerklärung wird klar, diese gilt nicht für die Antihaft-Beschichtung. Dabei wird gerade dieser spezielle Belag am häufigsten beschädigt.
Willkürlich vom Händler ausgelobt scheint das Thema Tiefpreisgarantie. Sie verspricht: Geld zurück, wenn das gleiche Produkt irgendwo anders günstiger angeboten wird. Wo "irgendwo" ist, definiert allerdings der Händler subjektiv. Das können Vergleichsangebote regionaler Händler, Internet-Händler, nur in den seltensten Fällen aber bundesweite Offerten sein.
"Eine Reihe von Garantien machen dennoch durchaus Sinn", so die D.A.S. Juristin, "und die gesetzlichen Rechte aus Mängelhaftung stehen dem Kunden in jedem Fall zusätzlich zu." Streitigkeiten im Schadensfall um Garantien gehören eher zur Ausnahme. Die überwiegende Mehrzahl der Unternehmen handelt kundenfreundlich und kulant.

Auf Nummer sicher gehen: Tipps, die weiterhelfen
Sicherheitshalber sollten sich Verbraucher schon vor dem Kauf erkundigen, ob und binnen welcher Frist umgetauscht werden kann. Sinnvoll ist, Kassenbons und Rechnungen grundsätzlich als Kaufnachweis aufzuheben. Das Kaufdatum gilt als Beginn der Gewährleistungspflicht bzw. der Garantiezeit. Empfohlen wird, nach dem Kauf entdeckte Mängel möglichst binnen sechs Monaten zu reklamieren. Verstreichen mehr als sechs Monate, muss der Käufer belegen, dass die Ware beim Einkauf bereits fehlerhaft war. Dies kann unter Umständen schwierig werden. Generell schadet ein gesundes Misstrauen bei reißerisch formulierten Garantien nie.
Wichtig: Garantieerklärungen und -verlängerungen gründlich lesen und dabei gezielt nachprüfen, was nicht garantiert wird. Bleibt ein Punkt unklar oder ist eine Textpassage schwammig formuliert, sollten Verbraucher sich nicht scheuen, kritisch nachzufragen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.667

Kurzfassung:
Oft verwechselt: Mängelhaftung, Garantie und Umtauschrecht
Wie Verbraucher auch nach dem Einkauf glücklich werden

Das neue Handy überrascht mit Pixelfehlern, der Käse schimmelt vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums: Verbraucher denken in solchen Fällen sofort an die Möglichkeit des Umtausches oder der Reklamation. Dabei spielen die Begriffe Mängelhaftung und Garantie sowie Umtausch und Rückgabe eine wichtige Rolle. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt auf: Liegt ein Produktmangel wegen Material- oder Bearbeitungsfehlern vor, kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung (sogenannte Gewährleistung) innerhalb von zwei Jahren beim Händler geltend gemacht werden. Gefällt nur die Ware nicht, gilt ein Umtausch vielen Kunden als selbstverständlich. Er ist jedoch eine auf Kulanz beruhende Serviceleistung des Händlers. Damit entspricht die Praxis zwar dem Verbraucherwunsch, ist aber im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgeschrieben. Anders ist es bei Garantien, mit denen Händler und Hersteller oft nahezu inflationär werben: Juristisch gesehen sind Garantien rechtswirksame Bestandteile einer zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Vereinbarung. Allerdings sind auch sie nicht im Gesetz verankert, stützen sich auf freiwillige Versprechungen und übertreffen die Dimensionen der Gewährleistung. Anders als diese greifen Garantien oft auch bei nach dem Kauf entstandenen Mängeln.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.465



Keywords (optional):
d-a-s, rechtsschutzversicherung, verbraucher, garantie, m-ngelhaftung, umtauschrecht, hartzkom,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.hartzkom.de

PresseKontakt / Agentur:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



bereitgestellt von: Adenion
Pressemitteilung drucken  Pressemitteilung als PDF  Pressemitteilung an einen Freund senden  Feedback an den Herausgeber senden

Kontakt-Informationen:
Firma: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt: München
Telefon: 089 6275-1382

Meldungsart:
Anmerkungen:



Die Pressemitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte Pressemitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der Pressemitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de


Diese Pressemitteilung wurde bisher 113 mal aufgerufen.

Verlinkung-Tipps:



Direkter Link zu dieser Pressemeldung:




Diese Pressemitteilung bookmarken bei...


Tausendreporter BlinkList del.icio.us Folkd Furl Google Linkarena Mister Wong oneview Yahoo MyWeb YiGG Webnews Technorati



Über einen Link auf Ihrer News-, Presse- oder Partner-Seite würden wir uns sehr freuen.









Nach Kategorien:

[ weitere PresseInfos ][ Archiv ][ RSS-Feed ]
Mittelstandcafe
Tagesgeld-Konditionen
Pressemitteilungen der Druckerei WIRmachenDRUCK finden Sie auf wir-machen-druck.de unter Aktuelles.
Hochwertiges und günstiges Spielzeug, sowie Bastelbedarf und Bastelmaterial gibt es im didagoshop.
Moderne Badmöbel und viele tolle Möbel für Ihr Zuhause.
Für ein effektives und erfolgreiches Direktmarketing. Adressen kaufen bei Best Adress.
Mit einem einfachen Strompreisvergleich können Sie jeden Monat sparen.
Günstige Kredite für Selbstständige und Freiberufler - auch in schwierigen Fällen!
Kfz Ersatzteile von 100Pro-Ersatzteile.de, Autoteile in Erstausrüsterqualität.

Kategorien: [ PR Dienstleister ] [ PresseMitteilungen ] [ PressReleases ] [ Fachartikel ] [ Presseverteiler ] [ PresseKalender ] [ PresseTipps ]

Archiv: [2004] [2005] [2006] [2007] [2008] [2009] [2010] [2011]

firmenpresse ist ein Angebot von LayerMedia. Mehr Infos zum Unternehmen finden Sie hier.
Wenn Sie an Werbung in firmenpresse interessiert sind, so folgen Sie diesem Link
Copyright © 1996 - 2012 LayerMedia, Inc. und deren Content-Lieferanten. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung der LayerMedia sind untersagt.
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de Blog Top Liste - by TopBlogs.de
Startseite
kostenlos registrieren
Pressemitteilung veröffentlichen
Fachartikel veröffentlichen
Submit Press Releases
Pressetermin eintragen
Pressefach anlegen
PR-Dienstleister eintragen
PresseMitteilungen
Pressearchiv
Press Releases (english)
Fachartikel
WhitePaper
OnlineNews Archiv
Pressefächer
Firmenverzeichnis
PR-Dienstleister
firmenpresse MOBILE
MyPressCenter
 RSS Feed
PR Fachbeiträge
Pressemitteilung schreiben
Pressekonferenz organisieren
Literatur-Tipps
PresseArbeit
Tipps und Tricks rund um die erfolgreiche Pressearbeit Tipps & Tricks rund um die erfolgreiche
Pressearbeit mit Checklisten, PresseKonferenzen richtig organisieren, etc.
weiter
18.06.12 - 18.06.12
12. Single-Source-Forum

Kongresse
Messen
Presse-Treffen
Pressekonferenzen
Sonstige
Veranstaltung



Firmen die firmenpresse.de für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
[ 0 |  1 |  2 |  3 |  4 |  5 |  6 |  7 |  8 |  9 |  A |  B |  C |  D |  E |  F |  G |  H |  I ]
[ J |  K |  L |  M |  N |  O |  P |  Q |  R |  S |  T |  U |  V |  W |  X |  Y |  Z ]