NRW-Verbraucherschutzministerium hebt Testat-Pflicht für spanische Gurken auf

NRW-Verbraucherschutzministerium hebt Testat-Pflicht für spanische Gurken auf

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NRW-Verbraucherschutzministerium hebt Testat-Pflicht für spanische Gurken auf



(pressrelations) - Verzehrsempfehlung für Rohkost bleibt bestehen ? Ursachenforschung wird fortgesetzt Das NRW-Verbraucherschutzministerium nimmt die Testat-Pflicht für spanische Gurken nach der Auswertung von Test-Ergebnissen aus Hamburg zurück. Noch am heutigen Freitag (3. Juni) wird dies in einem entsprechenden Erlass angeordnet. Damit reagiert das Düsseldorfer Ministerium auf Ergebnisse weiterer Labor-Untersuchungen. Der anfänglich von Hamburger Behörden geäußerte Verdacht, dass Gurken aus zwei spanischen Betrieben EHEC-kontaminiert und ursächlich für das EHEC-Ausbruchsgeschehen in Norddeutschland seien, hat sich nicht bestätigt.

Als präventive Verbrauchschutz-Maßnahme hatte das Ministerium vorigen Freitag (27. Mai) einen Erlass angeordnet, dass nur noch solche spanischen Gurken verkauft, vertrieben und weiterverarbeitet werden dürfen, bei denen durch ein Testat zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass sie frei von EHEC sind. Alle anderen Maßnahmen des Aktionsplans vom 27. Mai bleiben trotz der neuesten Labor-Untersuchungen weiterhin bestehen.

Bei dem in Almeria ansässigen Betrieb konnten weitergehende amtliche Untersuchungen eine EHEC-Kontamination von Gurken nicht bestätigen.

Bei dem zweiten in Malaga ansässigen Betrieb wurde demgegenüber durch weitergehende amtliche Untersuchungen zwar eine EHEC-Kontamination zweifelsfrei nachgewiesen, allerdings entsprach der nachgewiesene Serotyp nicht dem für das EHEC-Ausbruchsgeschehen verantwortlichen Serotyp O 104. Diese EHEC-kontaminierten spanischen Gurken sind zwischenzeitlich in Deutschland wie auch in Österreich öffentlich zurückgerufen worden.

Verzehrsempfehlung: Die Verzehrsempfehlung von letzter Woche bleibt daher weiterhin bestehen. Da es bisher keine gesicherten Erkenntnisse auf die ursächliche EHEC-Quelle gibt, sollten den Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, den Gaststätten und Imbissen weiterhin empfohlen werden, grundsätzlich auf ein Angebot an Rohkost zu verzichten, solange ihr Vorlieferant nicht bestätigen kann, dass die Ware keine EHEC-Belastung aufweist, oder die Ursache des aktuellen Erkrankungsgeschehens eindeutig geklärt ist. Diese Empfehlung gilt auch für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.



Ursachenforschung: Als Teil der Ursachenforschung führt das Ministerium unter anderem eine landesweite Untersuchung von Gemüse-Anbietern durch, die Bewässerungen ihrer Felder aus Oberflächengewässer vornehmen. "Es gibt derzeit noch keine Hinweise, dass Gemüse aus NRW die ursächliche Quelle oder das Gemüse aus NRW mit EHEC-Keimen belastet ist. Um aber weitgehende Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten, setzen wir Teile unseres Maßnahmenpakets fort. Unser Ziel muss es sein, alle möglichen und denkbaren Quellen zu finden und zu schließen", sagte Minister Johannes Remmel. Erste Testergebnisse, auch für heimisches Gemüse, liegen bereits vor und wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) veröffentlicht.


Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf

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Datum: 14.06.2011 - 17:15 Uhr
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