Die Hansestadt Hamburg hat ein eigenes Förderprogramm für Gründer und Investoren aufgelegt. Der Hamburger Fördermittelberater und Steuerexperte Günter Zielinski informiert über die Ausgestaltung und Voraussetzungen dieses Förderprogramms.
(firmenpresse) - Als bedeutender Wirtschaftsstandort ist Hamburg selbstverständlich daran interessiert, seine Standortqualitäten weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang hat sich die Hansestadt dazu entschieden, Gründer und Investoren mit einem eigenen Förderprogramm zu bezuschussen. Ziel der Förderung sind kreditfinanzierte Investitionsvorhaben und die Unterstützung der Unternehmensgründung in Hamburg.
Wie bei allen Förderprogrammen gibt es auch hier spezielle Fördertatbestände. Ein solcher ist die Existenzgründungsunterstützung innerhalb der ersten drei Jahre nach Unternehmensgründung. Weitere Förderungsziele sind der Aufbau neuer Arbeitsplätze und der Verbleib von Betrieben in Hamburg. Investitionen zur Schaffung von mindestens 20 % neuer Arbeitsplätze werden daher ebenso gefördert, wie die Verlagerung von Betrieben innerhalb Hamburgs. Betriebsverlagerungen sind jedoch nur dann förderungswürdig, wenn das fragliche Unternehmen im dreijährigen Zeitraum vor Antragstellung maximal einen jährlichen Reingewinn von 125.000 Euro erwirtschaftet hat.
Gefördert werden nicht alle Gründer oder Unternehmer. Die Bezuschussung erstreckt sich auf gewerbliche Unternehmensgründer und kleine oder mittelständische Unternehmen gemäß KMU-Definition. Freiberufler profitieren dementsprechend nicht von diesem Förderprogramm. Führt der Erwerb eines Unternehmens oder Betriebes aufseiten des Erwerbers zur Begründung seiner wirtschaftlichen Existenz, werden auch die hierfür nötigen Investitionen gefördert.
Die Förderung durch die Hansestadt erfolgt in Form eine Bezuschussung von fremdfinanzierten Investitionen. Diese müssen wenigstens 25.000 Euro umfassen und dürfen maximal 1.2 Millionen Euro betragen. Bemessungsgrundlage der Förderung ist die Hälfte der anfallenden Investitionssumme. Während die nicht bezuschusste Hälfte in Fremdfinanzierung aufgebracht werden muss, erhält der Gründer oder Investor auf die andere Hälfte einen Zuschuss in Höhe von 20% für 12.500 Euro. Darüber hinausgehende Kosten werden zu 12% bezuschusst. Der minimale Förderbetrag beträgt 2.500 Euro, der maximale 25.000 Euro.
Angesichts einer unüberschaubaren Vielfalt teils miteinander konkurrierender Förderprogramme ist es nicht leicht, die optimale Förderung der eigenen unternehmerischen Vorhaben zu erreichen. Der Einbezug eines erfahrenen Fördermittelberaters ist oft die einzige Möglichkeit, die erwünschten Ergebnisse zu erzielen. Der langjährig erfahrene Hamburger Steuerberater und Fördermittelberater Günter Zielinski steht Rat suchenden Klienten hierbei jederzeit gerne zur Seite.
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