Gesund durch den Urlaub mit der Reiseapotheke

Gesund durch den Urlaub mit der Reiseapotheke

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Chroniker müssen Bestimmungen für die Reise mit Medikamenten beachten



(firmenpresse) - Frankfurt am Main, 20. Juni 2011 – Wer im Urlaub krank wird, steht meist vor einem Dilemma. Die Sprachkenntnisse reichen selten, um dem Apotheker im Urlaubsort seine Beschwerden zu erläutern. „Mit der richtigen Vorbereitung können Patienten kleinere Probleme jedoch schnell selbst in den Griff bekommen“, weiß Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen. Gemeinsam mit einem Apotheker sollten sich Reisende eine speziell auf sie zugeschnittene Reiseapotheke zusammenstellen. So haben Urlauber alles Notwendige dabei, ohne das Gepäck mit unnützen Medikamenten zu beschweren. Einige Krankheiten wie Gelbfieber können bereits vor dem Urlaub durch eine rechtzeitige Impfung vermieden werden. Auch hier berät der Apotheker gerne, welche Impfungen für das jeweilige Urlaubsland dringend notwendig sind.
In einer Reiseapotheke sollten immer Mittel gegen Übelkeit, Durchfall oder Erkältungen sowie Verbandsmaterial vorhanden sein. Weiterhin ist die Reiseapotheke immer auf das Urlaubsland abzustimmen. Geht die Reise in die Tropen darf ein Insektenschutz nicht fehlen, ist die medizinische Versorgung sehr schlecht, ist es ratsam Einweghandschuhe, Spritzen und Kanülen dabeizuhaben. Sonnenschutzmittel sollten bei Strandurlaubern wie auch Bergsteigern immer ausreichend vorhanden sein. Wer empfindliche Haut hat, greift am besten zu emulgatorfreien Cremes. Fehlt doch einmal etwas, können sich Reisende innerhalb Europas sicher sein, in jedem Land Arzneimittel zu finden, die den deutschen ähnlich sind.
Umfangreicher ist die Vorbereitung für Patienten, die auf eine regelmäßige Arzneimitteleinnahme angewiesen sind. Vor dem Urlaub sollte sichergestellt werden, dass genügend Medikamente vorliegen, falls sich die Reise ungeplant verlängert. Bei Flugreisen sollten die Arzneimittel in mehreren Gepäckstücken verstaut werden, falls ein Koffer verloren geht. Unerlässlich ist auch ein Vorrat im Handgepäck. Dabei ist frühzeitig abzuklären, ob flüssige Medizin mit in das Flugzeug hineingenommen werden darf. Auch einen mehrsprachigen Nothilfepass, in den alle lebenswichtigen Medikamente sowie der Kontakt zu dem behandelnden Arzt eingetragen sind, sollten Patienten bei sich führen.


Erika Fink gibt noch etwas zu bedenken: „Nicht alle Medikamente dürfen über die deutsche Grenze hinaus in ein anderes Land gebracht werden. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie starke Schmerzmittel und einige Husten- und Schlafmittel.“ Für Länder des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) gilt: Wer Medikamente dieser Art braucht, muss sich dies von seinem behandelnden Arzt bestätigen und der obersten Landesgesundheitsbehörde beglaubigen lassen. Nur mit dem entsprechenden Formular darf eine für die Dauer der Reise angemessene Menge der Arzneimittel mitgenommen werden. Für jedes Medikament ist zwingend eine eigene Bestätigung vorzulegen. Bei Reisen in andere Länder muss eine mehrsprachige Bestätigung von Arzt und Landesgesundheitsbehörde vorliegen, die Angaben über die Dosierung enthält, damit der Bedarf abgeschätzt werden kann. Die notwendigen Formulare finden Patienten auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de).
Immer gilt: Nur der Verwender darf die Arzneimittel mitnehmen. Ein Transport durch andere, Familienangehörige eingeschlossen, ist nicht erlaubt. Eine Verschreibung von Betäubungsmitteln in einem anderen Land durch einen dort ansässigen Arzt ist grundsätzlich erlaubt, allerdings sollte man sich vorher bei seiner heimischen Apotheke erkundigen, ob es das benötigte Arzneimittel dort auch gibt.

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Der Landesapothekerkammer Hessen gehören rund 5.800 Apothekerinnen und Apotheker an. Der Heilberuf des Apothekers unterliegt einem gesetzlichen Auftrag. Zu den Aufgaben der Landesapothekerkammer gehören die Förderung der Fort- und Weiterbildung und die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten durch ihre Mitglieder. Die Landesapothekerkammer stellt ebenso eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in ganz Hessen mit Medikamenten sicher.



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Pressekontakt der Landesapothekerkammer Hessen:
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Datum: 20.06.2011 - 15:39 Uhr
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