Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank in Sachen VIP 2 zu Schadensersatz

Landgericht Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank in Sachen VIP 2 zu Schadensersatz

ID: 432396
(firmenpresse) - Das LG Frankfurt a. M. hat die Commerzbank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil der dortige Anleger nicht über die an die Commerzbank AG geflossenen Rückvergütungen aufgeklärt wurde. Erfreulicherweise setzt dieses Urteil den Hinweisbeschluss des BGH vom 09.03.2011 zum Az.: XI ZR 191/10 konsequent um.

„Die außergerichtliche Argumentation der Commerzbank AG zu dem ohnehin gegen diese Bank ergangenen Hinweisbeschluss des BGH vom 09.03.2011, es handele sich um keine „Entscheidung“, sondern nur um einen Hinweisbeschluss, mit der Folge, dass die Commerzbank AG außergerichtlich jegliche Schadensersatzansprüche der Anleger in Sachen VIP 2 zurückweisen lässt, ist nicht nachvollziehbar, stellte der BGH in diesem Hinweisbeschluss mit aller Klarheit fest, dass die Bank als Zahlungsempfängerin von Provisionen im Emissionsprospekt genannt sein muss, andernfalls die agierenden Berater einem Anleger mündlich mitteilen müssen, wieviel die Bank am Vertrieb des empfohlenen Produkts verdient“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zahlreiche Anleger in Sachen VIP 2 auch anwaltlich betreut.

So verweist Frau Wittmann auch auf die erfahrungsgemäss außergerichtlich ablehnende Haltung der Banken um Schadensersatzansprüche ihrer Kunden.

„In den wenigsten Fällen kommt es vor, dass eine Bank auf eigene Anschreiben der Anleger positiv reagiert, schlussendlich selbst bei anwaltlicher Intervention die geltend gemachten Schadensersatzansprüche zurückgewiesen werden. Dies wiederum zwingt den Anleger zur Geltendmachung gerichtlicher Maßnahmen, auch aus verjährungsrechtlichen Gründen“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern demzufolge an, durch außergerichtliche Schreiben der Banken nicht klein beizugeben, sondern sich fachkundig anwaltlich beraten zu lassen.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat einen Fragebogen speziell für Filmfonds konzipiert, welcher unter www.schutzverein.org oder unter info@schutzverein.org eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche ermöglicht.



Weitere Informationen unter info@schutzverein.org.
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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



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94036 Passau
Tel: 0851-9884011
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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 29.06.2011 - 11:06 Uhr
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.06.2011

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