BaFin untersagt der Wibex Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH das Einlag

BaFin untersagt der Wibex Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH das Einlagengeschäft

ID: 438023
(firmenpresse) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Wibex Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH, Düsseldorf, mit Bescheid vom 27.04.2011 das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Das berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Die Wibex Wirtschaft- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH bot potentiellen Interessenten eine Geldanlage auf der Grundlage von Verträgen über sogenannte „partialische Darlehen“ an. Neben der Rückzahlung des Anlagebetrages wurde die Zahlung einer Rendite in unterschiedlicher Höhe sowie (teilweise) die Zahlung eines Gewinnbonus vereinbart. Die entgegengenommenen Gelder sollten „grundpfandrechtlich“ besichert werden.

Mit der Annahme von Geldern im Rahmen dieses Geldanlagemodells betrieb die Wibex Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Laut Mitteilung der BaFIn verpflichtet die Abwicklungsanordnung die Wibex Wirtschafts- und Unternehmensberatung Treuhandgesellschaft mbH die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

„Die zwischenzeitlich von der Wibex GmbH unterbreiteten Vereinbarungen sollten indes vor Annahme durch die Anleger fachkundig geprüft werden“, empfiehlt der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org oder unter info@schutzverein.org.


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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
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Datum: 08.07.2011 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.07.2011

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