Hennesse Marketing (bonusfuchs24) lässt durch R.W. Consulting beitreiben
ID: 439757
Vermehrt wenden sich Konsumenten mit Zahlungsaufforderungen von der Firma R.W. Consulting UG, Berlin an Verbraucherdienst e.V.
Verbraucherdienst e.V. berät - informiert - hilft!(firmenpresse) - R.W. Consulting UG treibt Forderungen der Firma Hennesse Marketing, Wuppertal ( bonusfuchs24.com ) bei. Zur Begründung wird in den Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Forderungen formuliert - Zitat:
“Sie haben einen Vertrag mit der Firma Hennesse Marketing, betreffend der Eintragung bei Gewinnspielen, in Höhe von 198,- Euro für 6 Monate geschlossen …“
Die betroffenen Verbraucher hingegen teilten Verbraucherdienst e.V. mit, dass sie weder die Firma kennen, noch einen Vertrag mit Bonusfuchs24.com abgeschlossen haben wollen. Die geforderte Betrag beläuft sich auf 208,- €.
Verbraucherdienst e.V. prüfte die Anschrift der Firma R.W. Consulting UG, die in den Zahlungsaufforderungen angegeben ist. Die Abfrage der Adresse ergab keinen Eintrag unter der angegebenen Anschrift. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist Betroffenen nicht möglich, da keine Telefonnummer der R.W. Consulting im Briefkopf der Zahlungsaufforderungen angegeben ist. Als Gerichtsstand ist das Registergericht Berlin ausgewiesen, die Angabe einer Handelregisternummer fehlt wiederum. Eine Handelsregisterabfrage ergab keinen Eintrag auf den Namen R.W. Consulting. Als Geschäftsführer wird ein Herr W. R. ausgewiesen.
Verbraucherdienst e.V. berät – hilft - unterstützt Verbraucher bei Zahlungsaufforderungen 0201-176790
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: verbraucherdienst
Datum: 12.07.2011 - 15:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 439757
Anzahl Zeichen: 1471
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.07.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 2550 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hennesse Marketing (bonusfuchs24) lässt durch R.W. Consulting beitreiben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verbraucherdienst e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Aktie R Minus PLC ist erst seit dem 02.02.2011 im Handel der Frankfurter Börse. Mitarbeiter der Stratega Partner Ltd. werben mit hohen Kursgewinnen. Dies obwohl der Geschäftszweck des Unternehmens R Minus PLC unklar ist. Verbraucherdienst e.V. rief Stratega Partner in England direkt an. Auf d
Verbraucherhilfe e.V. Duisburg - Nach Anruf Mitgliedschaft? ...
Der Verein Verbraucherhilfe e.V. – nicht zu verwechseln mit dem aus Funk, Fernsehen und Presse bekannten Verbraucherdienst e.V. Essen - wirbt damit, Konsumenten unter anderem vor unerwünschten Werbeanrufen schützen zu wollen für einen Jahresbetrag von 89,95 Euro. Kurioser Weise erfolgte die ers
Hilfe! Mahnbescheid von Probenfieber ...
Laut Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Unterlagen handelt es sich bei Probenfieber um ein Abonnement, das im Jahr 2005 abgeschlossen wurde. Je nach Paketauswahl wird eine Laufzeit für 3, 6, 9 oder 12 Monate bei probenfieber.de eingegangen, die sich bei ausbleibender Kündigung des Vertrags jedes
Weitere Mitteilungen von Verbraucherdienst e.V.
D115 – Anschluss unter dieser Nummer? ...
Ob Hundesteuer, Sperrmüll, Führungszeugnis oder Führerschein – die Telefonnummer 115 soll Auskunft geben und deutschlandweit der heiße Draht in die öffentliche Verwaltungsein. Im April endete die 2-jährige Pilotphase des Projektes, während der die Nummer in sogenannten Modellregionen bereit
BaFin untersagt der Wibex Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH das Einlagengeschäft ...
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Wibex Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Treuhandgesellschaft mbH, Düsseldorf, mit Bescheid vom 27.04.2011 das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte ang
Unwirksame Befristungsabrede bei mittelbarer Vertretung ...
Über die Befristungsabrede waren die Vertragsparteien in Streit geraten, weil Vertreterin und Vertretene unterschiedliche Tätigkeiten ausübten und auch unterschiedlichen Entgeltgruppen des geltenden Tarifvertrags zugeordnet wurden. Begründet wurde die Befristung mit dem Sonderurlaub der vertrete




