Das Verzögerungsgeld: Druckmittel gegen Pflichtvernachlässigung
ID: 443561
Unternehmen und freiberuflich tätige Personen sind in vielen Bereichen zur Kooperation mit der Finanzverwaltung verpflichtet. Seit dem Fiskus im Jahr 2008 die Möglichkeit zugestanden wurde, unkooperatives Verhalten mit einem Verzögerungsgeld zu strafen, kann eine Pflichtvernachlässigung gegenüber dem zuständigen Finanzamt teuer werden. Was das Versäumnisgeld zu einem effektiven Disziplinierungsinstrument der Finanzverwaltung macht, schildert die Augsburger Steuerkanzlei Heim.
Entscheiden sich die zuständigen Finanzbeamten, ein Verzögerungsgeld einzufordern, liegt es in ihrem Ermessen, dessen Umfang zwischen 2.500 und 250.000 Euro festzulegen. Die Verantwortlichen entscheiden hierüber einzelfallbezogen. Minimale Behinderungen könnten nicht oder mit dem Mindestsatz belangt werden, während in extremen Fällen der Totalverweigerung ein maximales Verzögerungsgeld wahrscheinlich ist.
Die Ahndung von Pflichtvernachlässigungen durch ein Verzögerungsgeld hat für die Finanzbehörden eine Reihe von Vorteilen. Im Vergleich zum Zwangsgeld ist diese Maßnahme leichter einzusetzen, flexibler und schmerzhafter. Ist unkooperatives Verhalten zu beklagen, wird das Verzögerungsgeld in folgenden Fällen eingesetzt.
- Der Betriebsprüfer erhält keinen Zugang zur EDV-Buchhaltung.
- Im Zuge der Prüfung werden Unterlagen nicht verfügbar gemacht oder Auskünfte verweigert.
- Die EDV-Buchführung wird ohne die notwendige Zustimmung der Finanzverwaltung in ein anderes Land verlagert.
- Es wird nicht auf die Forderung reagiert, die Buchführung wieder inländisch abzuwickeln.
- Die Einkünfte aus Überschüssen privater Steuerpflichtiger überschreiten 500.000 Euro pro Jahr. Gleichzeitig wird die hierdurch entstehende Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen und Unterlagen nicht erfüllt.
Die Veranlassung des Verzögerungsgeldes ist eine einzelfallbezogene Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung. Als solche kann sie durch ein produktives kommunikatives Verhalten beeinflusst werden, das die Bereitschaft, den Anforderungen der Finanzverwaltung nachzukommen, verdeutlicht. Ein erfahrener Steuerspezialist bringt die hierfür nötige Fachexpertise mit und kann die Entscheidung der Finanzverwaltung einfacher beeinflussen, als es dem Laien möglich wäre. Die Augsburger Steuerkanzlei Heim steht jederzeit gerne bereit, die Interessen ihrer Mandanten den zuständigen Finanzbehörden gegenüber zu vertreten.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Pressekontakt
Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater
Klinkerberg 9
86152 Augsburg
Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50
E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de
Datum: 19.07.2011 - 16:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 443561
Anzahl Zeichen: 3035
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Stadt:
Augsburg
Telefon: 0821-344880
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 539 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Verzögerungsgeld: Druckmittel gegen Pflichtvernachlässigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerkanzlei Heim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bisherige Rechtssprechung Bisher hat der Bundesfinanzhof sämtliche Bildungseinrichtungen als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen. Dies hatte zur Folge, dass nur die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Bildungsstätte steuerlich geltend gemacht werden durfte. Also genau so, wie bei Arbeitnehme
Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung ...
Steuerberater vertritt vor Finanzbehörde und Finanzgericht Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es oftmals sogar für Fachleute unmöglich, alle Gesetze immer korrekt zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund sind Steuerbescheide oftmals fehlerhaft. Manchmal wurden Abzugskoste
Gartenarbeiten lassen sich steuerlich berücksichtigen ...
Gartenarbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anerkannt Folgende Gartenarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Arbeiten, die für die Pflege des Gartens anfallen, können als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt gemäß § 35 Abs. 2 S. 1
Weitere Mitteilungen von Steuerkanzlei Heim
Betriebsprüfung: Streit um Kraftstoffkosten und Taxieinnahmen. Firmenwagen und Taxifahrer im Visier ...
Für die Betriebsprüferin war klar: Hier wurde getrickst, um die steuerlich absetzbaren Betriebsausgaben zu mehren. 18, 10 und 14 Liter Kraftstoff verbrauchte der auch privat genutzte Geschäftswagen in den untersuchten drei Jahren pro betrieblich gefahrenen Kilometer. Der Hersteller gab den Durchs
Hamburg fördert Gründer und Investoren ...
Als bedeutender Wirtschaftsstandort ist Hamburg selbstverständlich daran interessiert, seine Standortqualitäten weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang hat sich die Hansestadt dazu entschieden, Gründer und Investoren mit einem eigenen Förderprogramm zu bezuschussen. Ziel der Förderung sind kr
Gehaltsextras: Sprit vom Chef ...
Mönchengladbach, 17. Juni 2011 – Bislang knüpfte die Finanzverwaltung die Steuerbegünstigung von Tank- und Geschenkgutscheinen an strenge Bedingungen. Verlangt wurde eine Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung, die Angabe eines Eurobetrages war tabu. Diese Formvorschriften sind nun vom Tisch.
Kaufpreis für den Praxiswert nun vollständig abschreibbar? ...
Eine Aufteilung des für den immateriellen Praxiswert gezahlten Kaufpreises in einen nicht abschreibungsfähigen Teilbetrag für den Vertragsarztsitz und den abschreibungsfähigen Restbetrag für den übrigen immateriellen Praxiswert sei nicht vorzunehmen, entschied der BFH. Dies gelte zumindest, we




