Der besondere Vertreter – Kämpfer für eine bessere Aktienkultur
07.03.2008 - 10:13 | 44382
(firmenpresse) - Der besondere Vertreter ist für viele Anleger ein noch unbekanntes Wesen. Die aktuellen Fälle der Bayerischen HypoVereinsbank AG, der DIS AG und der Ed. Züblin AG zeigen aber, dass diese Institution an Bedeutung zunimmt. Noch sind die Kompetenzen nicht klar definiert.
Stuttgart, im März 2008: Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Steinhübel fungiert zurzeit als besonderer Vertreter bei der DIS AG sowie der Ed. Züblin AG und kennt bestens Aufgaben und Fallstricke dieser Institution. So referierte er neben anderen Experten auf der Wertpapier-Mitteilungen-Tagung zum Kapitalmarktrecht, die am 25. und 26. Februar in Frankfurt am Main stattfand, über den besonderen Vertreter gemäß § 147 AktG.
Die Bestellung eines besonderen Vertreters erfolgt zur Ausschaltung von Interessenkonflikten. Er wird von der jeweiligen Hauptversammlung berufen, wenn diese zugunsten der Gesellschaft (Schadens-) Ersatzansprüche durchsetzen will. Da sich diese Ansprüche regelmäßig gegen Mehrheitsaktionäre richten, dient seine Tätigkeit letztendlich dem Aktionärs- und Anlegerschutz.
Kritik äußerte Dr. Steinhübel an der Entscheidung des OLG München vom 28.11.2007 (Az. 7 U 4498/07), in der die organschaftlichen Kompetenzen des besonderen Vertreters nicht anerkannt werden. „Das widerspricht dem Aktiengesetz“, so Dr. Steinhübel. „In der juristischen Fachliteratur sind sich die Experten einig, dass der besondere Vertreter Organ der Aktiengesellschaft ist und insoweit deren Vorstand und Aufsichtsrat verdrängt.“
Dr. Steinhübel wagte die Prognose, dass zukünftig bei konzernrechtlichen Problemlagen immer häufiger besondere Vertreter bestellt werden. Er spricht sich deshalb dafür aus, dass der Bundesgerichtshof möglichst bald die Gelegenheit erhalten sollte, zu den Befugnissen des besonderen Vertreters Stellung zu nehmen. Da es hier nicht um die rechtsmissbräuchliche Wahrnehmung formeller Rechtspositionen geht, erwartet er von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein deutliches Votum zugunsten einer besseren Aktienkultur.
Über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar:
Die im Jahre 1999 gegründete Kanzlei gehört laut JUVE Handbuch 2005/2006 und 2006/2007 zu den führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Mit ihren Schwerpunkten auf Kapitalmarktrecht, Bank- und Börsenrecht sowie Aktienrecht betreuen derzeit sechs Rechtsanwälte ein breites Mandantenspektrum. Die kontinuierlich wachsende Anwaltskanzlei vertritt die Interessen von Aktionären und geschädigten Kapitalanlegern. Weitere Informationen online abrufbar unter www.kapitalmarktrecht.de.
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