Bundesfamilienministerium verlängert Antragsphase im Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
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Bundesfamilienministerium verlängert Antragsphase im Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Die Antragsfrist für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bis Ende 2011 verlängert. Unternehmen können noch bis zum 1.
Januar 2012 gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit einem betrieblich unterstützten Betreuungsprojekt starten.
"Den Ausbau der Kinderbetreuung wollen wir konsequent fortsetzen", begründet der Parlamentarische Staatsekretär Dr. Hermann Kues die Verlängerung. "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote sind eine wertvolle Ergänzung der Betreuungslandschaft. Mit ihnen können Unternehmen aller Größen und Branchen ihre Beschäftigten zielgenau unterstützen und sich gleichzeitig im Wettbewerb um Fachkräfte gut platzieren. So profitieren Beschäftigte, ihre Familien und Unternehmen gleichermaßen", so Dr. Kues weiter.
Das Förderprogramm ermöglicht Unternehmen eine Anschubfinanzierung, die den Betreuungsstart deutlich erleichtert. Bei mehr als 1.100 Betreuungsplätzen funktioniert das in der Praxis bereits erfolgreich. Die Verlängerung der Antragsphase verschafft noch unentschlossenen Unternehmen Planungssicherheit für ihre Betreuungsprojekte.
Das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch an Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts wie beispielsweise Hochschulen. Für eine Förderung müssen mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden.
Diese können auch durch den Verbund mehrerer Unternehmen entstehen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des ESF gezahlt. Die Zuwendung wird höchstens bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012 gewährt. Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Januar 2012 begonnen werden kann. Daneben können Unternehmen, Hochschulen und Träger der Betreuungseinrichtung eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.deund www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
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Datum: 22.07.2011 - 08:09 Uhr
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