Land und Bezirksregierungen stärken Arbeitsschutz ? mobile Einsatztrupps und neue Überwachungskonz

Land und Bezirksregierungen stärken Arbeitsschutz ? mobile Einsatztrupps und neue Überwachungskonzepte sollen Beschäftigte besser schützen

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Land und Bezirksregierungen stärken Arbeitsschutz ? mobile Einsatztrupps und neue Überwachungskonzepte sollen Beschäftigte besser schützen



(pressrelations) -
Düsseldorf, 07.06.2011

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium stärkt gemeinsam mit den fünf Bezirksregierungen den Arbeitsschutz für Beschäftigte. Dazu hat der Staatssekretär im Ministerium, Dr. Wilhelm Schäffer, am 07. Juni 2011 in Düsseldorf mit den fünf Regierungspräsidentinnen und ?präsidenten aus Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die Bezirksregierungen sind für die Überwachung des Arbeitsschutzes vor Ort in den Betrieben zuständig.

Folgende Zielvereinbarungen unterzeichneten der Staatssekretär und die Regierungspräsidentinnen und ?präsidenten:

1. Ein Konzept für landesweite Überwachungsaktionen wird verbindlich eingeführt. Dazu gehört unter anderem der Einsatz mobiler Einsatztrupps. Ziel ist es, besondere Problemschwerpunkte im Arbeitsschutz aufzugreifen und Mängel für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten abzustellen.

2. Bis Januar 2012 soll ein landesweit einheitliches risikobasiertes Überwachungskonzept eingeführt werden. Es werden ? auch als Reaktion auf den PCB-Skandal bei der Dortmunder Firma Envio ? Betriebe regelmäßig kontrolliert, in denen ein hohes Gesundheitsrisiko für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht.

3. Land und Bezirksregierungen führen ein landesweit einheitliches Beschwerdemanagement ein. Allen Beschwerden von Beschäftigten, auch anonymen, gehen die Kontrolleure zügig und unter Wahrung der Anonymität der Beschwerdeführer nach. Durch mögliche Beschwerden erhält die Arbeitsschutzbehörde auch wichtige Informationen über den Stand der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in den Betrieben.

4. Die Arbeitsschutzverwaltung konzentriert sich auf die Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzsystems. Nur so kann erreicht werden, dass die Betriebe ihre Aufgabe erfüllen, für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies geschieht im eigenen Interesse der Betriebe, weil gesunde und motivierte Arbeitnehmer vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels eine zentrale Rolle für den Standort Nordrhein-Westfalen spielen werden.



"Zu ?Guter Arbeit? gehören für uns sichere Arbeitsplätze, die auch die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Es geht darum, gesunde Arbeitsbedingungen zu gestalten, unter physischen wie psychischen Aspekten. Darum kümmern wir uns mit dem Arbeitsschutz", sagte Staatssekretär Dr. Schäffer. Um die Ziele zu erreichen, will das Land zudem 60 im Arbeitsschutz zuletzt unbesetzte Stellen zügig wieder besetzen.


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Datum: 22.07.2011 - 08:09 Uhr
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