GRÜNE für gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern - Verfahren des Antragsrechts entspricht Kindeswohl
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GRÜNE für gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern - Verfahren des Antragsrechts entspricht Kindeswohl
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich für das sogenannte Antragsrecht für Väter als Mittel aus, um nicht miteinander verheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu ermöglichen. Die bisherige Regelung, die Vätern bei einem Widerspruch der Mutter das Sorgerecht verwehrte, wurde vom Bundesverfassungsgericht im August 2010 gekippt. Danach konnte die Mutter als "letzte Instanz" widersprechen, ein Familiengericht wurde nicht einbezogen. CDU und FDP in Hessen schlagen nun vor, dass das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich und von Anfang an beiden unverheirateten Elternteilen zustehen soll, die Mutter kann widersprechen.
"Dies erscheint zwar auf den ersten Blick demokratischer, die Realität ist jedoch viel schwieriger und wird den sehr unterschiedlichen Lebenslagen von Alleinerziehenden nicht gerecht. Sie erziehen das Kind allein in täglicher Verantwortung, müssen aber wichtige Entscheidungen mit einem fernen Vater abstimmen. Deshalb ist für uns das sogenannte Antragsrecht das Mittel, das den höchst unterschiedlichen Lebenslagen unverheirateter Paare am ehesten entspricht und gleichzeitig das Kindeswohl nicht aus den Augen verliert", sagt der familienpolitische Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet. DIE GRÜNEN schlagen vor, dass der Vater bei der Vaterschaftsanerkennung auch einen Antrag beim Jugendamt auf das gemeinsame Sorgerecht stellen kann. Dem Antrag ist dann stattzugeben, wenn die Mutter innerhalb von acht Wochen keinen Widerspruch einlegt. Dann entscheidet ein Familiengericht im Sinne des Kindes.
"Mit diesem Verfahren haben Väter eine leicht zugängliche Möglichkeit zur gemeinsamen Sorge, gleichzeitig drohen aber keine unnötigen neuen Probleme für Alleinerziehende. Meistens sind dies Frauen, die dann damit zu kämpfen hätten, wenn die Väter sich der täglichen Verantwortung entziehen, aber das Sorgerecht behielten. Gut ist es natürlich immer, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht, dass Vater und Mutter gleichberechtigt behandelt werden und das gemeinsame Sorgerecht erhalten", unterstreicht Bocklet.
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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