Ministerin Steffens: Wichtiges Signal der Länder für eine gesetzliche Frauenquote
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Ministerin Steffens: Wichtiges Signal der Länder für eine gesetzliche Frauenquote
Auf Initiative von Emanzipationsministerin Barbara Steffens haben die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder heute (17. Juni 2011) auf ihrer Hauptkonferenz (GFMK) in Plön einen Beschluss für eine rechtlich verbindliche Frauenquote in Spitzenpositionen der Wirtschaft gefasst. "Das ist ein wichtiges Signal für die Gleichberechtigung. Nur mit der verpflichtenden Quote kann die in weiten Teilen der Wirtschaft nach wie vor vorhandene Aufstiegsblockade für Frauen in Führungspositionen durchbrochen werden", erklärte Ministerin Steffens.
Mit 13 zu 3 Stimmen votierte die GFMK für eine gesetzliche Frauenquote, die 2017 verbindlich wird, wenn die Unternehmen die Vorgaben bis dahin nicht freiwillig erfüllt haben. Damit hätten die Unternehmen ausreichend Zeit, durch gezielte Frauenförderung einer Verpflichtung zuvorzukommen.
"Wir sehen uns dieser Haltung durch den Beschluss der Justizministerkonferenz unterstützt", so Steffens weiter. Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) hatte sich im Mai für eine bundesgesetzliche Geschlechterquote für Führungspositionen in der Wirtschaft ausgesprochen.
Ministerin Steffens: "Damit ist nun die Bundesregierung gefordert, entsprechend dem Votum der Länder die Geschlechterquote gesetzlich zu regeln."
Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Bundesratsinitiative eingebracht, eine gesetzliche Mindestquote von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für Angehörige beider Geschlechter einzuführen. Besonderen Belangen einzelner Unternehmen soll mit einer Härtefallregelung Rechnung getragen werden. Auch nach der Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen soll die Quote 2017 erstmals wirksam werden.
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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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