Grenzüberschreitende Spitzeleinsätze brauchen keine Rechtsgrundlage, sondern ein Stoppzeichen

Grenzüberschreitende Spitzeleinsätze brauchen keine Rechtsgrundlage, sondern ein Stoppzeichen

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Grenzüberschreitende Spitzeleinsätze brauchen keine Rechtsgrundlage, sondern ein Stoppzeichen



(pressrelations) - "Dem Vorschlag der Berliner Innenverwaltung zur Erleichterung grenzüberschreitender Spitzeleinsätze muss die Innenministerkonferenz eine klare Absage erteilen", so Andrej Hunko zur Beschlussvorlage des Berliner Innensenators zur nachträglichen Regelung der Grauzone bei der grenzüberschreitenden Ausleihe verdeckter Ermittler auf der morgigen Innenministerkonferenz (IMK). Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist an der Ausforschung beteiligt und unterhält wie das Bundeskriminalamt Datensammlungen zu sogenannten "Euro-Anarchisten". Der Europapolitiker der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Statt der Schaffung vereinfachter Regelungen fordere ich, die früheren grenzüberschreitenden Einsätze umfassend aufzuklären. Hierfür müssen insbesondere die Machenschaften des Innenministeriums in Baden-Württemberg ins Visier genommen werden. Alle Betroffenen sind umgehend von ihrer Ausforschung zu unterrichten.

Auch die Bundesregierung hatte in ihren Antworten auf meine Kleinen Anfragen nur widerwillig Details zur Dimension der Spitzelausleihe geliefert. Offenkundig wurde, dass Angehörige des Bundeskriminalamts seit 10 Jahren an der grenzüberschreitenden Ausforschung internationaler linker Bewegungen arbeiten. Die Ausleihe verdeckter britischer Ermittler beim G8 in Heiligendamm dokumentiert die Unkontrollierbarkeit des internationalen Spitzelwesens.

So wurde in Großbritannien kürzlich bekannt, dass der Polizeispitzel Mark Kennedy Gespräche unter Aktivisten mit seiner manipulierten Uhr aufgenommen hat. Das prozessrelevante Audio-Material wurde den Anwälten der Verteidigung verheimlicht. Sollte Kennedy auch in Deutschland Treffen zur Vorbereitung politischer Versammlungen mitgeschnitten haben, wäre dieser Lauschangriff eine eklatante Verletzung des Demonstrationsrechts."


F.d.R. Beate Figgener

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Datum: 22.07.2011 - 08:10 Uhr
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