Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkei

Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (hier:Trunkenheitsfahrt)

ID: 446479

Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (hier:Trunkenheitsfahrt)



(pressrelations) - Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer bei dieser bestehenden Fahrzeugvollversicherung wegen eines Unfalls in Anspruch. Am 13. Juli 2008 kam der sich auf einer Rückfahrt von einem Rockkonzert befindende Kläger gegen 7.15 Uhr mit seinem PKW außerorts in einer Kurve nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Laternenpfahl, wodurch am Fahrzeug ein Schaden von ca. 6.400 ? entstand. Eine um 8.40 Uhr durchgeführte Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,70 Promille. Im anschließenden Strafverfahren wurde der Kläger wegen fahrlässigen Vollrausches verurteilt. Die Beklagte verweigerte jede Leistung.

Die Klage wurde in den Vorinstanzen abgewiesen. Die Revision, mit der der Kläger sein Begehren weiter verfolgt hatte, hat Erfolg.

Mit dem heutigen Urteil hat der u. a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat entschieden, dass ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG* wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ausscheidet, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war. Dies kam hier für den Zeitpunkt des Unfalls wegen der hohen Blutalkoholkonzentration des Klägers sowie weiterer Indizien (Blutentnahmeprotokoll, Angaben der den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten) in Betracht. Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, war das Urteil bereits aus diesem Grund aufzuheben und der Rechtsstreit zurückzuverweisen. Sollte eine Unzurechnungsfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt des Unfalls vorgelegen haben, so kann der Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles allerdings auch an ein zeitlich früheres Verhalten anknüpfen. Das ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer vor Trinkbeginn oder in einem Zeitpunkt, als er noch schuldfähig war, erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass er im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit einen Versicherungsfall herbeiführen wird. Hierfür ist maßgeblich, ob und welche Vorkehrungen der Kläger, der mit dem PKW unterwegs war und beabsichtigte, Alkohol zu trinken, getroffen hatte, um zu verhindern, dass er die Fahrt in alkoholisiertem Zustand antreten oder fortsetzen wird.



Sollte nach den noch zu treffenden Feststellungen von einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Kläger auszugehen sein, so ist der Versicherer nach der durch das Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) zum 1. Januar 2008 eingeführten Vorschrift des § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Anders als die frühere Regelung des § 61 VVG a.F., die bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles kraft Gesetzes eine vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers vorsah ("Alles-oder-Nichts-Prinzip"), enthält § 81 Abs. 2 VVG nunmehr eine Quotenregelung. In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im juristischen Schrifttum ist streitig, ob die Neuregelung dem Versicherer die Möglichkeit eröffnet, seine Leistung gänzlich zu versagen oder ob in jedem Fall eine zumindest anteilige Quote des Schadens zu ersetzen ist. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen darf, sog. Kürzung auf Null. Das kann bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen, bedarf aber immer der Abwägung der Umstände des Einzelfalles.

*§ 81 VVG Herbeiführung des Versicherungsfalles

Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt.

Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Urteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10

LG Chemnitz - Urteil vom 26. Februar 2010 - 4 O 1277/09

OLG Dresden - Urteil vom 15. September 2010 - 7 U 466/10

Karlsruhe, den 22. Juni 2011


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Vollsperrung der Okrifteler Straße zwischen B 43 und Knotenpunkt Airportring/Okrifteler Straße DB-Aufsichtsrat: Stuttgart 21 weiterbauen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 446479
Anzahl Zeichen: 4653

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 221 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof entscheidet zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (hier:Trunkenheitsfahrt)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs 'gebrauchter' Softwarelizenzen ...
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm

Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s


Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)


DB: Verkehrsminister Hermann stellt geltendes Recht in Frage ...
(Berlin, 24. Juni 2011) Äußerungen in einem Zeitungsinterview nähren Zweifel daran, ob das Land Baden-Württemberg seiner vertraglich vereinbarten Projektförderungspflicht nachkommt. Hermann stellte die Frage: "Was hat denn die Bahn für ein Baurecht?" Tatsache ist, dass die DB ke

Die schönsten Orte und Regionen ...
ehenswürdigkeiten laden zum Erkunden ein Pünktlich zum Ferienbeginn erscheint der neue ADAC Reiseführer Deutschland. Über 350 Seiten stellen die schönsten Orte und Regionen zwischen Berchtesgaden und Flensburg vor. Von malerischen Dörfern bis hin zu weltoffenen Städten ist alles dabei.

?Record Run 2011? über 10 000 Kilometer Rotterdam ? Stettin ? Rotterdam ...
? Neuer Mercedes-Benz Actros weist Kraftstoffeffizienz nach ? Nardo-Verbrauchschampion Actros gibt Referenz vor ? Life im Internet vom 26. Juni bis 4. Juli 2011 Rotterdam/Stuttgart - Der neue Mercdes-Benz Actros soll je nach Abgasstufe drei bis sieben Prozent weniger Dieselkraftstoff verbrauc

Daimler und Rolls-Royce sichern sich starke Mehrheit an Tognum - 94 Prozent der Tognum-Aktien per Angebotsende angedient ...
? Unternehmen werden führenden System- und Lösungsanbieter im Bereich von Industriemotoren schaffen ? Tognum-Aktionäre reichen im Rahmen der verlängerten Angebotsfrist weitere 35,82 Prozent der Aktien ein ? Hervorragende Annahmequote spiegelt gesamte Attraktivität der Offerte wider Stutt

Urlaubsbericht einsenden - Kurzurlaub gewinnen ...
VCD sucht Reisetipps von Familien für Familien Berlin, 24. Juni 2011. Vom auto- und flugzeugfreien Inselhüpfen mit vier Kindern in Kroatien, über eine aufregende Fahrt per Nachtzug nach Südfrankreich bis hin zur Floßtour mit dem Tee-nager-Nachwuchs: Über 50 Urlaubstipps von klimaschonend re


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z