David gegen Goliath: Berliner DJ will BILD-Zeitung verklagen !

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David gegen Goliath: Berliner DJ will BILD-Zeitung verklagen !

11.03.2008 - 18:08 | 44652
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PresseMitteilung von CFN

(ppn) Der Berliner DJ und Hiphop-Künstler Tomasz Kuklicz, besser bekannt als DJ-Tomekk, erwägt Strafantrag zu stellen gegen die BILD-Zeitung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Volksverhetzung. Hintergrund der drohenden Klage ist ein Ende Februar erschienener Investigativ-Report der britischen Recherche-Agentur pp||news, wonach die BILD-Zeitung angeblich ein Foto des 31-jährigen Berliners mittels Bild-Montage gefälscht haben soll.


(firmenpresse) - Ein Mitarbeiter der BILD-Zeitung hatte zuvor im Recherche-Interview unliebsame Details hinsichtlich der Entstehung und Verbreitung des sogenannten „Nazi-Skandal-Videos“ ausgeplaudert, das Mitte Januar im Vorfeld einer RTL-Sendung entstand.

Dem Bericht zur Folge wurden aus dem Video einzelne Teile extrahiert und zu einem neuen Bild zusammengesetzt, auf dem Tomekk dann in einer Art und Weise zu sehen ist, wie es das Video selbst nicht wirklich hergibt. So heisst es beispielsweise im Kapitel 5 des fast 20-seitigen Reports:

„Spielt man das Video, (siehe auch http://de.youtube.com/watch?v=2JxFmrktF1w), mit einem handelsüblichen Video-Editor Frame für Frame ab, wird der Unterschied zwischen Original-Video und veröffentlichtem Foto erst richtig deutlich. Denn im gesamten Video findet man nicht einen einzigen Frame, auf dem Tomekk während des Hitlergrußes mit ganzem Körper und geradeaus schauend zu sehen ist. [...]“
„Das vorgenannte, von der BILD-Zeitung veröffentlichte Foto, (siehe: http://www.bild.de/BILD/entertainment/TV/2008/01/23/skandal-dschungelcamp/nazi-skandal,geo=3553210.html ), hingegen zeigt Tomekk sehr wohl in vollendeter Pose (mit Gesicht gerade aus und ausgestreckten Arm, und Rechts sogar noch jede Menge Luft).“

Das Team um Recherche-Spezialist Vince Byron hatte daraufhin vermutet, dass es sich bei dem Foto um eine Bildmontage handele, bei der das Original-Material in einer Art und Weise verfälscht wurde, durch die Tomekk mit zum Hitlergruss erhobenen Arm erst vollends, respektive in speziell dieser Perspektive sichtbar wurde.

Ein Tatbestand der möglicherweise strafbar ist.

Unter §86a Abs.2 des Strafgesetzbuches heisst es dazu: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder


2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.“

Mit der Montage, respektive der Herstellung eines Fotos, auf dem Tomekk mit erhobenen Arm zum Hitlergruß zu sehen ist, obwohl das ursprüngliche Material (das Video) ein solches Bild überhaupt nicht hergibt, „hätte die Zeitung die Ebene des bloßen Berichterstatters verlassen, und sich selbst zum Hersteller eines Nazi-Symbols aufgeschwungen“, so ein Sprecher des britischen Recherche-Teams pp||news, der noch hinzufügt:

„Im Grunde wäre die BILD-Zeitung damit zum Komplizen Tomekk´s geworden, weil sie eine moralisch verwerfliche, wie auch verfassungswidrige Darbietung eines Einzelnen, dessen Abbild nicht vollständig sichtbar war, mittels nachträglicher Bildbearbeitung erst vollends sichtbar gemacht hat. Dies wäre dann Beihilfe zur Volksverhetzung.“

Die BILD-Zeitung selbst schweigt bislang zu dem Vorwurf und lässt ausrichten, dass man sich zu redaktionsinternen Vorgängen „grundsätzlich nicht äußere“.

------------------
Hintergrundbericht & Videomaterial unter ppnews.net

Keywords (optional):
tomekk, bild, zeitung, rtl, dsds, skandal, video,

Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://www.ppnews.net

Leseranfragen:
Sean Quentin Dexter
s.quentin(at)justmail.de

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Kontakt-Informationen:
Firma: CFN

Meldungsart: Personalie
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.03.2008


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