Freie Fahrt in DB-Nahverkehrszügen für schwerbehinderte Menschen
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Freie Fahrt in DB-Nahverkehrszügen für schwerbehinderte Menschen
Richtiger Schritt zur Stärkung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn können bundesweit ab dem 1. September 2011 von schwerbehinderten Menschen ohne zusätzlichen Fahrschein genutzt werden. Voraussetzung ist der grün-rote Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in der Regelung der Deutschen Bahn eine große Erleichterung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Die Förderung und der Ausbau der Mobilität durch die Deutsche Bahn (DB) ist ein richtiger Schritt zur Stärkung der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wir begrüßen, dass damit bereits eine Maßnahme aus dem in der letzten Woche vorgestellten Nationalen Aktionsplan umgesetzt wird.
Durch die ab dem 1. September bundesweit gültige unentgeltliche Beförderung in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn entfällt die bisherige 50 km Beschränkung um den eigenen Wohnort. Damit wird nach unserer Ansicht der Grundstein für eine positive Entwicklung im Aus- und Umbau des barrierfreien öffentlichen Personennahverkehrs gelegt."
Hintergrund:
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB die bisherigen Regelungen zum 1. September 2011 aufgehoben. Der Umkreis der bisherigen 50 Kilometergrenzen wurde aufgehoben. Die neue Regelung sieht vor, dass schwerbehinderte Reisende bundesweit durgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB ? Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn ? in der 2. Klasse kostenlos fahren. Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert.
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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