Minister Remmel informiert sich über Situation der Gemüsebauern in NRW: ?Die betroffenen Landwirte benötigen unsere Unterstützung.?
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Minister Remmel informiert sich über Situation der Gemüsebauern in NRW: "Die betroffenen Landwirte benötigen unsere Unterstützung."
Zu den vom Absatzeinbruch bei Gemüse betroffenen Erzeugern gehört auch der Dellenhof, auf dem unter anderem Tomaten und Paprika in Gewächshäusern produziert werden. "Gerade in den letzten Jahren wurden von den Erzeugern große Investitionen getätigt, um sichere, gesunde und hygienisch einwandfreie Lebensmittel zu produzieren", erläuterte der Minister. "Trotzdem mussten wir zum Schutz der Bevölkerung auch in NRW Verzehrsempfehlungen aussprechen, die zu einem Absatzeinbruch beim Gemüse geführt haben."
Die Verzehrsempfehlungen für rohe Tomaten, Gurken und Blattsalat wurden mittlerweile aufgehoben, vor dem Verzehr von Sprossen wird noch immer gewarnt. "Wir raten weiterhin zum strengen Einhalten der Hygieneregeln, vor allem im Umgang mit Lebensmitteln", sagte Remmel. "Auch unser EHEC-Untersuchungsprogramm wird bis auf Weiteres fortgesetzt, da noch immer nicht genau feststeht, auf welchem Wege der EHEC-Erreger auf die verdächtigen Sprossen und damit in die Lebensmittelkette gelangen konnte." Bisher sind in NRW rund 1200 Proben genommen worden, von denen einzig die Sprossen aus Bienenbüttel in Niedersachsen positiv auf den gefährlichen EHEC- Erreger "O 104" getestet wurden. Beim nordrhein-westfälischen Gemüse sind bis heute keine EHEC-Erreger gefunden worden.
Die von der EU beschlossenen Hilfsmaßnahmen für die Erzeuger von Gemüse sehen vor, die in der Zeit vom 26.5.2011 bis 30.06.2011 entstandenen wirtschaftlichen Einbußen in etwa zur Hälfte auszugleichen. Für diese Maßnahme stehen EU-weit derzeit 210 Millionen Euro zur Verfügung. Reichen diese für eine 50-prozentige Entschädigung nicht aus, soll eine anteilige Kürzung der Zahlungen erfolgen. Die endgültige Höhe der Zahlungen wird frühestens Ende Juli von der EU festgelegt. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolgt dann bis spätestens 15. Oktober. Zu den für Entschädigungszahlungen in Frage kommenden Kulturen gehören ausschließlich Tomaten, Gurken, Gemüsepaprika, Zucchini, Endivien und bestimmte Arten von Blattsalaten. Die Zahlungen werden über die NRW-Landwirtschaftskammer abgewickelt, die Anträge müssen baldmöglichst, spätestens jedoch bis Montag den 11. Juli 2011 vorliegen.
Weitere Informationen zum Thema EHEC sind zu finden unter www.umwelt.nrw.deund unter www.lanuv.nrw.de.
Die EHEC-Telefonhotline des NRW-Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) ist auch weiterhin werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr zu erreichen unter: 02361/305-3055.
Schriftliche Anfragen können gestellt werden an die E-Mail-Adresse: verbraucherhotline@lanuv.nrw.de.
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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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